100xDigital 2021

Hier finden Sie alle Infos für geförderte Projekte 2021.

Häufig gestellte Fragen zur Interessenbekundung 2021

Für das Förderprogramm 100xDigital gibt es einen mehrstufigen Auswahlprozess bestehend aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem Antragsverfahren:

  1.  Interessenbekundungsverfahren
    Am 28. Juni 2021 startet das öffentliche Interessenbekundungsverfahren. Die Teilnahme ist nur digital über das Antragstool möglich. Bis zum 25. Juli 2021 können alle antragsberechtigten Organisationen ihre Interessenbekundung einreichen.
  2. Auswahlverfahren
    Im anschließenden Auswahlverfahren werden aus allen fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen 100 Organisationen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Hilfe eines transparenten Kriterienkatalogs ausgewählt. Diese Phase des Auswahlverfahrens wird voraussichtlich bis Mitte August dauern.

Für 100 Organisationen besteht die Möglichkeit, anhand der veröffentlichten Kriterien die zweite Stufe des Verfahrens zu erreichen.

Die Kriterien für die zweite Stufe des Antragsverfahrens gliedern sich in drei Schwerpunkte:

  • Die Pflichtkriterien, welche die Gemeinnützigkeit, die ehrenamtliche Struktur und die Organisationsgröße (maximal 20 hauptamtliche Mitarbeitende) sind, müssen erfüllt sein.
  • Die weitere Auswahl erfolgt auf Basis der direkten Kriterien
    • Verständlichkeit,
    • Umsetzbarkeit der Maßnahme und
    • die Entwicklungsmöglichkeit (Wachstum) der Maßnahme.
    • Weiter achtet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt darauf, dass eine deutschlandweite Verteilung und
    • das Engagement in unterschiedlichen Themenfeldern zum Tragen kommen.
  • Bei einer Förderung von 20.000 Euro oder mehr kommen zusätzliche Kriterien betreffend des Modellcharakters, der Lern-, Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten der Maßnahme innerhalb der eigenen Organisation sowie die überregionale Ausstrahlung und Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Organisationen hinzu.

Die 100 ausgesuchten Organisationen erhalten nach Aufforderung durch die DSEE die Möglichkeit, auf formalem Wege Anträge zur Förderung der Umsetzungsbudgets zu stellen.

Die 100 ausgesuchten Organisationen erhalten hierzu zur Konkretisierung ihrer Anträge im Rahmen des Programms die Möglichkeit, an Informationsworkshops teilzunehmen sowie individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis für geförderte Projekte 2021

Allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis für geförderte Projekte 2021

Der Verwendungsnachweis ist die Erfolgskontrolle für Ihr Projekt. Er ist fester, verpflichtender Bestandteil der Projektförderung. Mit ihm weisen Sie die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Projektmittel nach. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis anhand einer Belegliste.

Neben den Daten Ihrer Organisation, der Bezeichnung Ihres Projektes und des Durchführungszeitraums beinhaltet der Sachbericht Angaben zu Ihren geplanten Zielen, zu den tatsächlich erreichten Zielen und den durchgeführten Maßnahmen im Projekt.
Sie haben die Möglichkeit, Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan darzustellen. Des Weiteren stellen wir Ihnen zur Auswertung unserer Programme einige auf das jeweilige Förderprogramm zugeschnittene Fragen.

Nachweisbelege, wie zum Beispiel Rechnungen, müssen zunächst weder digital eingereicht noch postalisch an die DSEE gesendet werden. Im zahlenmäßigen Nachweis listen Sie ausgehend von den Positionen in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Das Schema sieht wie folgt aus: Belegnummer, inhaltliche Bezeichnung der Rechnung, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungsempfänger, Leistungszeitraum, Auftragsdatum. Dieses Nachweisverfahren wird daher als beleglos bezeichnet.

Ab Mitte Januar 2022 ist der Verwendungsnachweis über das digitale Förderportal der DSEE möglich. Sie werden über eine Nachricht im Förderportal informiert.

Fragen zum Ablauf der Verwendungsnachweisführung für geförderte Projekte 2021

Den Verwendungsnachweis reichen Sie über das digitale Förderportal ein. Nachdem sie den Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis dort angelegt haben, reichen Sie diesen digital ein, es generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Nach Bestätigung des postalischen Eingangs gilt der Verwendungsnachweis als eingereicht. Sie werden darüber über das Förderportal informiert.

In den Programmen 100xDigital, Mikroförderung, ZukunftsMUT (Handlungsfelder A und B) sowie im Programm Bildungsturbo muss der Verwendungsnachweis bis zum 30.6.2022 bei der DSEE digital eingereicht sein. In den Programmen Engagiertes Land und im Handlungsfeld C des Förderprogramms ZukunftsMUT ist die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises der 30.6.2023. Nach der digitalen Einreichung muss der Verwendungsnachweis in Form des automatisch generierten PDF-Dokuments rechtsverbindlich unterzeichnet postalisch an die DSEE gesendet werden.

Der Verwendungsnachweis erfolgt im ersten Schritt beleglos. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ausgaben in einer Tabelle im Förderportal hinterlegen, aber zunächst keinerlei Belege (Rechnungen, Honorarverträge etc.) weder im Original noch in Kopie digital hochladen oder postalisch einreichen müssen. Sie sind allerdings verpflichtet, diese Belege im Original fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufzubewahren, falls es zu einer vertieften Prüfung kommt.

Der Verwendungsnachweis erfolgt digital. Nach Einreichen des digitalen Verwendungsnachweises generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Bitte reichen Sie zunächst keinerlei weitere Dokumente bei der DSEE ein.

Der Verwendungsnachweis erfolgt über das digitale Förderportal. Nach der digitalen Einreichung generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich mit Originalunterschriften gezeichnet postalisch an die DSEE senden. Es ist nicht möglich, dieses Dokument mit den Unterschriften digital einzureichen.

Sie werden über eine Nachricht im digitalen Förderportal voraussichtlich Mitte Januar darüber informiert, dass der digitale Verwendungsnachweis erfolgen kann. Bitte warten Sie diese Nachricht ab und senden im Vorfeld keinerlei Dokumente zum Verwendungsnachweis an die DSEE – weder postalisch noch per E-Mail.

Die Projekte in den Programmen Engagiertes Land und im Handlungsfeld C des Förderprogramms ZukunftsMUT müssen für das Kalenderjahr 2021 zusätzlich einen zahlenmäßigen Zwischennachweis bis spätestens 30.04.2022 über das Förderportal einreichen. In diesem zahlenmäßigen Zwischennachweis listen Sie ausgehend von den Positionen in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben, die im Jahr 2021 angefallen sind, tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Auch hier sind zunächst keine Belege einzureichen.

Fragen zur Belegführung für geförderte Projekte 2021

Im zahlenmäßigen Nachweis müssen alle Ausgaben einzeln aufgeführt werden.

Sie können auch Ihre eigenen Belegnummern verwenden. Wichtig ist, dass die angegebene Belegnummer mit der Belegnummer in Ihren Unterlagen übereinstimmt.

Bitte erfassen Sie jede Position einzeln.

Die Förderprogramme Bildungsturbo, 100xDigital, Engagiertes Land und das Handlungsfeld C im Programm ZukunftsMUT beinhalten eine Verwaltungskostenpauschale. Die Verwaltungskostenpauschale in diesen Programmen dient der Reduzierung ihres Verwaltungsaufwandes. Die Pauschale errechnet sich aus ihren direkten, förderfähigen Projektausgaben als prozentualer Anteil. Die Verwaltungskostenpauschale müssen Sie als Gesamtsumme angeben, es ist nicht notwendig, diese Pauschale mit Belegen nachzuweisen.

Bitte ordnen Sie die Belege entsprechend der Reihenfolge der im Antrag geplanten Ausgaben in Ihrem Finanzierungsplan zu.

Alle entstandenen Ausgaben müssen über ordentliche Rechnungen nachgewiesen werden, ein Honorarvertrag ist als Beleg allein nicht ausreichend.

Originalbelege müssen Sie mindestens fünf Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahren. Für den Fall, dass es zu einer vertieften Prüfung Ihres Verwendungsnachweises kommt, müssen Sie die Belege vorlegen können.

Sie listen im Verwendungsnachweis alle projektbezogenen Ausgaben aus. Das sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme errechnet sich daraus anteilig. Die Differenz zwischen Gesamtausgaben und Fördersumme ist Ihr Eigenanteil. Sie haben ihn somit indirekt mit der Auflistung der Gesamtausgaben bereits nachgewiesen.

Bitte erfassen Sie im Verwendungsnachweis alle Ausgaben, die im Projekt angefallen sind. Wir prüfen, welche der Ausgaben davon zuwendungsfähig sind. Sollte die Summe der theoretisch zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bewilligungssumme liegen, kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde.

Teil unserer Förderbedingungen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese regeln eine Verwendung der Projektmittel unter anderem wie folgt: Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Mit “Einzelansatz” sind hier die Positionen “Sachausgaben”, “Honorarausgaben” und, “Personalausgaben” gemeint. Diese können also um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn die Mehrausgaben in anderen Positionen eingespart werden.

Fragen zur Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückzahlung von Fördermitteln für geförderte Projekte 2021

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DSEE wird ein Schlussbescheid erstellt und Ihnen zugestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es wegen der Vielzahl der geförderten Projekte mehrere Monate nach Eingang ihres Verwendungsnachweises dauern wird, bis Sie diesen Bescheid erhalten.

Nicht verwendete Mittel bitten wir Sie unverzüglich auf das in Ihrem Zuwendungsbescheid angegebene Bankkonto an die DSEE zurückzuüberweisen. Sollte nach Prüfung Ihres Verwendungsnachweises auffallen, dass Sie zu viel oder zu wenig Mittel an die DSEE zurücküberwiesen haben, kommen wir auf Sie zu.

Grafik mit dem Text 100x Digital

Kontakt

Sie haben Fragen zu dem Programm 100xDigital? Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an
hallo@d-s-e-e.de.
Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Telefonisch erreichen Sie uns unter der folgenden Nummer.

Ansprechpartner

Armin Pialek
Referent

armin.pialek@d-s-e-e.de

Auf einem Blick

Das Förderprogramm 100xDigital 2021 besteht aus mehreren Maßnahmen, die Ihre Digitalkompetenz erhöhen und konkret in Anwendung bringen

  • 100 Organisationen

  • bis zu 100.000 Euro Umsetzungsbudget

  • Coaching, Beratung und Vernetzung

    Fünf virtuelle Qualifizierungsangebote, durchgeführt von Profis in fünf Themenbereichen

    3 virtuelle Workshops zum Verstehen digitaler Herausforderungen und dem Entwickeln von Lösungsansätzen

    Individuelle Beratungsgespräche und Hilfestellungen durch qualifizierte Trainer:innen

    Vernetzung und Demoday