Programm-Partner: Das Thünen Institut für Regionalentwicklung e.V.

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Das Thünen Institut für Regionalentwicklung e.V. betreut diese und jene Module

Das Thünen-Institut für Regionalentwicklung

Das  Thünen-Institut für Regionalentwicklung wurde 1990 von Johann Heinrich von Thünen gegründet. Es versteht sich als Forschungsinstitut, das die Ursachen und Folgen tiefgreifender sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und ökologischer Transformationsprozesse insbesondere in den ländlichen Räumen untersucht. Das Institut widmet sich den engagierten und kreativen Akteurinnen und Akteure des Wandels und versucht ihre Intentionen und Wirkungsbedingungen zu verstehen, im gesellschaftlichen Diskurs zu transportieren und die Trägerinnen und Träger der Transformation zu unterstützen.

Wie das Thünen-Institut dem "Engagierten Land" weiterhilft

Netzwerkstätten

Landinventur

  • 12. April 2022

    Frist Interessenbekundung

  • Mai 2022

    Auswahl der Netzwerke

  • 25. Mai bis 3. Juli

    Antragsphase

  • 1. September 2022

    Programmstart

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Programm in aller Kürze.

Das Programm „Engagiertes Land“ zielt darauf ab, den Aufbau und die Weiterentwicklung von sektorübergreifenden Engagement-Netzwerken zu unterstützen, die in strukturschwachen ländlichen Räumen gute Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und Beteiligung schaffen.

Netzwerk-Programme wie das „Engagierte Land“ leben von der Zusammenarbeit. Daher müssen die beteiligten Netzwerke sich zu folgenden Punkten verpflichten:

  • Die beteiligten Netzwerke nehmen aktiv an den Modulen des Programms „Engagiertes Land“ teil und wirken an der Weiterentwicklung des Programms mit.
  • Bei den von der DSEE finanziell geförderten Maßnahmen des Netzwerkes tragen sie einen Eigenanteil. Dieser beträgt mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während und nach der Durchführung einer geförderten Maßnahme ist bei Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder ähnlichem in geeigneter Weise auf die Förderung des Vorhabens durch die DSEE hinzuweisen.
  • Die beteiligten Netzwerke verpflichten sich zur Teilnahme an Erhebungen der Programmevaluation, um das Programm insgesamt sowie die Aktivitäten vor Ort systematisch weiterzuentwickeln.

Die Interessenbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen. Eine Organisation des Netzwerkes fungiert als Hauptansprechperson und reicht die Interessenbekundung über das digitale Fördertool der DSEE ein. Diese Organisation muss die Voraussetzungen der Antragsberechtigung erfüllen.

In der Interessenbekundung müssen mindestens zwei weitere Partnerinnen/Partner des Netzwerkes namentlich genannt werden. Ihre Rechtsform muss die hier genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Antragsberechtigt im Programm Engagiertes Land sind:

  • als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannte juristische Personen des privaten Rechts
    (z.B. eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts);
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene öffentlich-rechtliche Rechtssubjekte handelt,

 

Die Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit gewährleisten.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Privatpersonen / Einzelpersonen (natürliche Personen);
  • nicht eingetragene Vereine, Arbeitskreise und andere Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit;
  • Vereine in Gründung;
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR);
  • Unternehmen, bspw. in den Rechtsformen e.K., OHG, KG, GmbH, AG, GmbH & Co KG, UG, w.V., Genossenschaft;
  • Gebietskörperschaften, z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden;
  • Anstalten des öffentlichen Rechts;
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Politische Parteien;
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind (Vollstreckung einer Geldforderung), und Organisationen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Im Rahmen des Programms „Engagiertes Land“ können, soweit sie erforderlich und angemessen sind, folgende Ausgaben als förderfähig anerkannt werden:

  1. Vorhabenbezogene Personalausgaben,
  2. Honorare und Entgelte für die beantragten Maßnahmen und
  3. Sachausgaben für die beantragten Maßnahmen (z.B. Fahrt- und Raumkosten, Aufwendungsersatz, Verpflegungskosten bei Veranstaltungen, Ausgaben für Informationsmedien, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt.

Zur Deckung der indirekten Ausgaben (z.B. Porto- und Versandkosten, Büromaterial, anteilige Mietkosten) kann auf Antrag eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent direkten vorhabenbezogenen Ausgaben gewährt werden.

Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Kosten) entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Die teilnehmenden Netzwerke erhalten ein Umsetzungsbudget in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Zeitraum 1.9.2022 bis 31.12.2023 (vorbehaltlich
der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln) für die Weiterentwicklung des Netzwerkes sowie für Aktivitäten des Netzwerkes zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort.

Das Umsetzungsbudget beträgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln bis zu 20.000 Euro im Jahr 2022 sowie bis zu 20.000 Euro im Jahr 2023. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung.

Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerinnen/ Zuwendungsempfänger in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbracht werden. Die Förderung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Ausgaben für das beantragte Projekt.

Voraussetzung: Strukturschwache ländliche Räume

Für eine Teilnahme am Engagierten Land können sich nur Engagement-Netzwerke aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohner:innen in strukturschwachen ländlichen Räumen bewerben. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Ort – mithilfe einer PLZ-Suche – die Voraussetzung erfüllt.

Was sind strukturschwache ländliche Räume?

Die DSEE richtet sich bei der Definition „strukturschwacher ländlicher Räume“ nach einer Typologie des Thünen-Instituts für ländliche Räume.

Das Thünen-Institut für ländliche Räume hat eine Methodik entwickelt, um ländliche Räume zu typisieren. Dazu werden zwei Dimensionen definiert:

  1. Ländlichkeit

Mit der Dimension „Ländlichkeit“ werden ländliche von nicht-ländlichen Regionen abgegrenzt. Hier wird außerdem unterschieden zwischen eher ländlichen und sehr ländlichen Räumen.

Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Siedlungsdichte, der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche oder die Erreichbarkeit großer Zentren

  1. Soziozioökonomische Lage

Als sozioökonomische Lage ländlicher Räume werden die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für die dort lebenden Menschen bezeichnet. Ziel dieser Definition ist es, die ländlichen Regionen in solche mit guter und weniger guter sozioökonomischer Lage auszudifferenzieren. Denn Ländlichkeit muss keineswegs automatisch sozioökonomische Problemlagen einhergehen.

Herangezogen werden hier zum Beispiel die Indikatoren Bruttolöhne und -gehälter, Arbeitslosenquote, Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss, Wohnungsleerstand, kommunale Steuerkraft und die Lebenserwartung.

Vier Typen ländlicher Räume

Durch die Kombination beider Dimensionen entstehen vier Typen ländlicher Räume. Die Bevölkerungsanteile der vier ländlichen Raumtypen sind relativ ausgeglichen und liegen zwischen ca. 11 und 16 Prozent.

Am Programm teilnehmen können:

  • Typ sehr ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage
  • Typ eher ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage

Nicht am Programm teilnehmen können:

  • Typ eher ländlich/gute sozioökonomische Lage
  • Typ sehr ländlich/gute sozioökonomische Lage

Sowie Netzwerke aus nicht-ländlichen Räumen.

Kategorisierung Thünen-Institut

KARTE © Thünen-Institut für Ländliche Räume 2021

Unter dem folgenden Link finden sie den Thünen-Atlas:  https://karten.landatlas.de/app/landatlas/

Ein Liste mit allen PLZ, die gefördert werden können, finden Sie hier.

Weitere Informationen unter: https://www.thuenen.de/lr und https://www.landatlas.de

Sollten Sie Ende Mai von der DSEE um Antragstellung gebeten werden, reichen Sie Ihren Antrag ebenfalls über das digitale Fördertool der DSEE ein.

Der Antrag enthält u. a. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller, Projektbeschreibung zum Inhalt des Vorhabens, Zeitplan, Finanzierungsplan. Der aktuelle Bescheid der Finanzbehörde über die Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz („Freistellungsbescheid“), eine Satzung sowie ein Nachweis der Vertretungsberechtigung („Vereins-“ oder „Handelsregisterauszug“) sind den Unterlagen beizufügen.

Bei der Antragstellung muss aufgrund der Jährlichkeit der Haushaltsmittel bei der Maßnahmenbeschreibung sowie beim Finanz- und Zeitplan zwischen den beiden Haushaltsjahren 2022 und 2023 unterschieden werden.

Hans Feldbauer
Referent

03981 4569-684

hans.feldbauer@d-s-e-e.de

Steffi Schlick
Koordinatorin

03981 4569-690

steffi.schlick@d-s-e-e.de