Helfen in der Hochwasserlage – Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen
Wer sich ehrenamtlich engagiert, möchte schnell und vor allem unbürokratisch helfen. Und doch gibt es Fragen, die geklärt werden müssen – zum Beispiel der Versicherungsschutz. Gerade bei schwierigen Einsätzen, wie derzeit in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz (RLP) oder Nordrhein-Westfalen (NRW), ist das aktuell ein wichtiges Thema.
Aktuelle Regelungen für Engagierte aus NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat eine Übersicht zum Versicherungsschutz der Helfenden vor Ort in NRW zusammengestellt. Für alle Helfer:innen von dort gilt, dass sie bei ihren Einsätzen in den betroffen Gebieten versichert sind. Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf fahrlässig verursachte Drittschäden, die während der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort verursacht wurden. Die Versicherungssummen staffeln sich. Der Wert beträgt bei Personen- und Sachschäden pauschal 10.000.000 Euro und bei Vermögensschäden 100.000 Euro.
Nicht abgedeckt, sind beispielsweise Schäden, die während der Nutzung von Kraftfahrzeugen verursacht wurden oder Personenschäden, die beispielsweise durch die Übertragung von Krankheiten entstanden sind. Gerade letztgenanntes kann sich in Überschwemmungs-Regionen problematisch entwickeln. Das RKI hat zum Schutz von Anwohner:innen und Helfenden dazu einen entsprechenden Überblick mit aktuellen Empfehlungen veröffentlicht.
Weiterhin besteht laut Veröffentlichung der Landesregierung aus Nordrhein-Westfalen für die Ehrenamtlichen auch eine Unfallversicherung. Abgesichert sind Invalidität, Bergungskosten, sowie Heil- oder Bestattungskosten und Kosten im Todesfall. Die genauen Staffelungen der Versicherungssummen können Sie der Veröffentlichung entnehmen.
Übrigens: Ehrenamtliche aus NRW, die sich aktuell in Rheinland-Pfalz engagieren, sind ebenfalls haftpflicht- und unfallversichert. Alle genannten Regelungen im Detail finden Sie hier.
Helfer:innen sind gesetzlich unfallversichert
Weiterhin gilt: Wer hilft, um Menschen aus Gefahren zu retten, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt sowohl als Ersthelfer:in an einem Unfallort als auch in Katastrophenfällen, wie bei den Rettungsaktionen in den Hochwassergebieten im Juli diesen Jahres.
Wer jetzt bei Aufräumaktionen hilft oder erst noch helfen möchte, für den kann dies, je nach Bundesland, weiterhin gelten. Dazu sollte man sich aber unbedingt vorher informieren. Weitere Tipps und Hinweise dazu finden Sie hier.
Auch möchte unter anderem der Versicherungsanbieter LVM den Freiwilligen in den Hochwasserregionen helfen. Er bietet für alle ehrenamtlichen Fluthelfer:innen eine kostenfreie Unfallversicherung für den Einsatz an. Mehr Infos und den Link zum Registrierungsportal finden Sie hier.