Koalitionsvertrag: Was steht drin zu Engagement und
Ehrenamt?
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist beschlossen. Er enthält auch Vorhaben zur Stärkung des Ehrenamts und zur Entlastung gemeinnütziger Organisationen. Hier findet ihr einen Überblick über die geplanten Maßnahmen.
„Unsere Gesellschaft wird vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Wir sorgen dafür, dass ehrenamtliches Engagement Freude bereitet und mehr Anerkennung erfährt.“
Der neue Koalitionsvertrag enthält viele Passagen, die euch in eurem Engagement betreffen. Hier haben wir zentrale Punkte zusammengestellt:
Attraktives Ehrenamt: Entlastung und Schutz
„Wir schaffen einen Zukunftspakt Ehrenamt.“
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt
- Ehrenamt für junge Menschen attraktiver gestalten
- Vereine als Bildungsorte anerkennen – mit Förderung für Fortbildungen von Übungsleitern und Trainern
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 €
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 €
- Ausbau der Freiwilligendienste durch mehr Stellen, zusätzliche Finanzmittel und eine Erhöhung des Taschengelds
Bürokratieaufbau und Recht
„Wir bringen ein umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement auf den Weg.“
- Vereinfachungen im Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht und Verbesserung des Haftungsprivilegs
- Vereinfachte Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine
- Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe für gemeinnützige Vereine steigt auf 50.000 €
- Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 € sind von der Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen
- keine Sphärenaufteilung bei Einnahmen unter 50.000 € pro Jahr aus wirtschaftlichen Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften
- Modernisierung des Zweckkatalogs im Gemeinnützigkeitsrecht
- Steuererleichterungen für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen
Datenschutz vereinfachen
„Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für […] das Ehrenamt zu sorgen.“
- Verankerung der Datenschutzkonferenz (DSK) im Bundesdatenschutzgesetz
- einheitliche Standards und mehr Kohärenz im Datenschutz
- Ziel: risikoarme, nicht-kommerzielle Tätigkeiten (z. B. Vereinsarbeit) vom Anwendungsbereich der DSGVO ausnehmen
Strukturen stärken
- weiterer Ausbau der Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- Einrichtung eines Staatsministers für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt
- Fortführung der Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger
- Förderung von Integration durch gezielte Unterstützung von migrantischen Organisationen im Engagementbereich