Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Reisekosten und Reisekostenerstattung

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) erstattet euch für die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen die Reisekosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz.

Um die Erstattung der Reisekosten, die euch entstanden sind, beantragen zu können, füllt bitte das Formular zur Reisekostenerstattung der DSEE aus und sendet es an uns zusammen mit allen Belegen per E-Mail oder per Post. Bitte beachtet, dass ihr für Reisekosten, die ihr im Rahmen einer Förderung durch die DSEE beantragt habt, dieses Reisekostenformular nicht benötigt. Reicht euren Antrag bitte innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Veranstaltung, spätestens jedoch bis zum 30. November des laufenden Jahres ein.

Fahrten mit dem privaten Auto

Ja, bei Nutzung des eigenen Autos können 0,20 EUR je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 EUR erstattet werden. Beachte bitte, dass für die Berechnung der Kosten, die erstattet werden können, die kürzeste Strecke von deinem Wohnort zum Veranstaltungsort herangezogen wird.

In diesem Fall nutze bitte die nächst kürzere Strecke, dokumentiere jedoch bitte die Blockade auf der Strecke, die du nicht nutzen konntest. Screenshots reichen dafür aus.

Nein, eine Mitnahmeentschädigung ist nicht möglich.

Falls du aus triftigem Grund ein Taxi benutzt hast, können wir dir die entstandenen Kosten erstatten.

Als triftige Gründe für eine Taxifahrt gelten insbesondere folgende Fälle:

  • dringende dienstliche oder zwingende persönliche Gründe – z. B. der Gesundheitszustand der Reisenden oder Unglücksfälle in der Familie;
  • wenn anderenfalls das Hauptverkehrsmittel oder die Unterkunft nicht erreicht werden kann;
  • wenn anderenfalls der Veranstaltungsort (Tagungsort, Fortbildungsort) nicht oder nicht pünktlich erreicht werden kann;
  • wenn regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht oder nicht zeitgerecht verkehren;
    bei Fahrten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.

Wenn einer dieser Gründe vorliegt, weise das bitte nach – z. B. mit Fotos, Screenshots o. ä.

Fahrten mit der Bahn

Wir erstatten dir Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 2. Klasse inklusive Sitzplatzreservierungen.

Bitte buche stets das wirtschaftlichste und sparsamste Ticket.

Ja, wenn die voraussichtlichen Kosten geringer sind als die, die bei einem Standard-Ticket anfallen würden, solltest du unbedingt das Deutschland-Ticket nutzen.

Die DSEE erstattet dir dann die Kosten von 49 EUR.

Übernachtungskosten

Übernachtungskosten können wir dir nur unter bestimmten Voraussetzungen erstatten (s. u.).

Ist die Übernachtung notwendig? Den Nachweis kannst du z. B. mit einem Screenshot der Fahrtzeiten dokumentieren. Sprich daher bitte noch vor der Buchung einer Unterkunft mit uns, wir klären das zusammen.

Notwendig ist die Übernachtung vor dem Tag der Veranstaltung, wenn du bei einer Abreise frühestens um 6:00 Uhr am Veranstaltungstag nicht rechtzeitig am Veranstaltungsort ankommen kannst.

Eine weitere Übernachtung im Anschluss an der Veranstaltung ist dann notwendig, wenn es nicht möglich ist, die Heimreise so anzutreten, dass du spätestens um 22:00 Uhr zu Hause ankommen kannst.

In diesen Fällen können wir dir Übernachtungskosten erstatten.

Pro Person können wir maximal 70,00 EUR (75,60 EUR inklusive Frühstück) pro Nacht erstatten. Sollte eine Übernachtung zu diesem Preis nicht möglich sein, sprich bitte mit uns vor der Buchung einer Alternative.

Tagegeld

Nein, die Auszahlung von Tagegeld ist nicht möglich.

Bearbeitungszeit meines Antrags

Die Bearbeitungszeit ab dem Eingang deines Antrags bei uns beträgt mind. sechs Wochen.

Deine Reisestelle der DSEE

Stand: Juli 2023

Kontakt

Ihr plant eure Reise und habt Fragen dazu oder zu eurer Reisekostenabrechnung?
Schreibt uns gern eine E-Mail an
reisestelle@d-s-e-e.de.