Förderprogramm 2020: Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona (abgeschlossenes Förderprogramm)
Durch die Corona-Pandemie waren und sind wir vor besondere Herausforderungen gestellt. Um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt das „Förderprogramm Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ aufgelegt.
Für das Förderprogramm konnten bis zum 1. November 2020 Anträge eingereicht werden. Die Maßnahmen mussten bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.
Wichtige Unterlagen für den Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des von uns geförderten Projekts müssen Sie uns innerhalb von sechs Monaten Ihren Verwendungsnachweis schriftlich einreichen. Bitte nutzen Sie dafür die nachfolgenden Formulare:
Zahlenmäßiger Nachweis (.xlsx) und Deckblatt (.docx)
Belegliste als Anlage zum Verwendungsnachweis (.xlsx)
Die Einzelbelege, Angebote, Auswahlvermerke und weitere Unterlagen zum Projekt verbleiben bei Ihnen. Sie sind für etwaige vertiefte Prüfungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Nutzen Sie gerne unser Webseminar „Einführung in die Grundlagen der Compliance“, das wir im Januar zum Schwerpunkt „Verwendungsnachweisführung“ anbieten. Alle geförderten Organisationen werden zeitnah von uns eingeladen.
Weitere hilfreiche Dokumente
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und ANBest-GK (externer Link) (.pdf)
Informationen zum Bundesreisekostengesetz (.pdf) + FAQ (.pdf)
Vergabedokumentation (über 3.000 Euro) *
* Wichtiger Hinweis: Zum Öffnen der Datei Vergabedokumentation benötigen Sie den aktuellen und kostenfreien Adobe Acrobat Reader DC. Mit einem Klick auf den Link startet der Download. Navigieren Sie anschließend zum Speicherort auf Ihrem Computer und öffnen Sie das Dokument (Rechtsklick auf das Dokument, unter „öffnen mit“ den Adobe Acrobat Reader DC auswählen).
Inventarisierungsliste (Für Geräte mit einem Beschaffungswert über 800 Euro)(.xlsx)
Merkblatt zur Weiterleitung von Zuwendungen (.pdf)
Öffentlichkeitsarbeit
Häufig gestellte Fragen
Was muss der Verwendungsnachweis beinhalten?
Nach Ablauf des im Zuwendungsbescheid festgesetzten Bewilligungszeitraums (in der Regel der 31. Dezember 2020) haben Sie sechs Monate Zeit, um die Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Bitte senden Sie den Verwendungsnachweis im Original und rechtsverbindlich unterzeichnet postalisch an die DSEE.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis sowie einer Belegliste. Der Sachbericht beschreibt das Ergebnis und die Zielerreichung des Projekts. Im zahlenmäßigen Nachweis sind alle tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben aufzuführen und Abweichungen vom bewilligten Finanzierungsplan darzulegen. In der tabellarischen Belegliste werden alle Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge dargestellt.
Die Einzelbelege, Angebote, Auswahlvermerke und weitere Unterlagen zum Projekt verbleiben bei Ihnen und sind für eine etwaige vertiefte Prüfung mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Bitte nutzen Sie für Ihren Verwendungsnachweis die Vorlagen, die wir hier zum Download bereitstellen!
Der Verwendungsnachweis wird von der DSEE auf die zweckgerechte Verwendung der Mittel hin geprüft. Stichprobenartig oder bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Mittelverwendung werden auch vertiefte Nachweisverwendungsprüfungen durchgeführt, entweder durch Anforderung aller relevanten Unterlagen oder direkt vor Ort. Bei den vertieften Prüfungen werden unter anderem die Vergabedokumentationen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft. Sie sollten daher alle Vergaben von Leistungen gut in Ihren Unterlagen dokumentieren.
Bitte reichen Sie zunächst keine Rechnungen und Vergabedokumentationen bei der DSEE ein.
Wie läuft die Erstattung der Fördermittel bei Minderausgaben?
Sollten Sie weniger von Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben verbraucht haben, als ursprünglich veranschlagt, müssen Sie den entsprechenden Anteil (in Ihrem Zuwendungsbescheid angegeben) binnen sechs Wochen nach Eingang der Fördermittel auf Ihrem Konto an die DSEE zurück überweisen. Ansonsten drohen Säumniszinsen.
Das gilt allerdings nur, wenn sich die Ausgaben insgesamt um mehr als 500 Euro ändern. Siehe dazu Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ABest-P), 2.2 auf Seite 2)
Alle zu erstattenden Fördermittel und/oder Zinsen sind fristgerecht und unter Angabe des Förderkennzeichens auf das im Zuwendungsbescheid unter Punkt 7 angegebene Konto der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu überweisen.
Muss das Förderprojekt wirklich bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein, oder können Teile davon im neuen Jahr 2021 verwirklicht werden?
Alle Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungszeitraum wird mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt und ist bindend (in der Regel enden die geförderten Projekte am 31. Dezember 2020). Ausgaben, die vor oder nach dem im Bescheid genannten Zeitraum entstanden sind (insbesondere durch das Schließen von Verträgen), sind nicht förderfähig und müssen selbst finanziert werden.
Bis wann müssen die Mittel spätestens abgerufen werden und bis wann müssen die Rechnungen beglichen werden?
Die Mittel mussten bis spätestens 15. Dezember 2020 abgerufen werden. Sie sind an die Realisierung des Zuwendungszwecks im Bewilligungszeitraum (siehe Zuwendungsbescheid) gebunden. Die abgerufenen Mittel müssen spätestens sechs Wochen nach Eingang auf dem angegebenen Konto verausgabt beziehungsweise an die DSEE zurück überwiesen werden. Achtung: Das Projekt selbst muss bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.
Wie lange muss ich die Unterlagen zu meiner Förderung aufbewahren?
Alle Unterlagen (Belege, Vergabedokumentationen und sonstige projektbezogene Dokumente) sind fünf Jahre aufzubewahren.
Was ist bei der Verwaltungskostenpauschale zu beachten?
Sollten Sie eine Verwaltungskostenpauschale bewilligt bekommen haben, können Sie diese als pauschale Ausgabe in der bewilligten Höhe in Ihre Belegliste / Ihren zahlenmäßigen Nachweis eintragen. Die Verwaltungskostenpauschale ist Teil Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, muss aber nicht mit Einzelbelegen nachgewiesen werden.
Was ist bei Änderungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan zu beachten?
Änderungen in den Kalkulationen während der Durchführung des Projekts sind nicht ungewöhnlich. Solange der Förderzweck weiter verfolgt wird, können Sie innerhalb des Einzelansatzes (beispielsweise den Sachkosten) grundsätzlich Änderungen vornehmen.
Beispiel: Änderung der geplanten Laptop-Marke.
Ausnahme: Dinge, die nicht dem Zweck der Förderrichtlinie und dem in Ihrem Antrag beschriebenen Zielen dienen oder von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind (beispielsweise Büromöbel in Handlungsfeld 1 oder Baumaßnahmen, siehe auch das Kapitel 5 “Nicht zuwendungsfähige Ausgaben” im Förderleitfaden.
Sollten Sie beabsichtigen, Mittel von einem Einzelansatz auf einen anderen zu verschieben (beispielsweise von den Honoraren zu den Sachkosten), ist dies ohne Genehmigung bis zu einem Umfang von 20 Prozent der Summe des Einzelansatzes möglich. Dies muss jedoch kostenneutral erfolgen, d.h. in einem Einzelansatz zusätzlich ausgegebene Mittel müssen an anderer Stelle eingespart werden. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördermittel aufgrund gestiegener Kosten ist nicht möglich.
Was muss ich beim Kauf bzw. Vergabe beachten?
Bitten beachten Sie: Bei den bewilligten Fördergeldern handelt es sich um Steuergelder, mit denen gewissenhaft und sparsam umgegangen werden muss. Vergleichen Sie daher grundsätzlich vor jedem Kauf und jeder Beauftragung die Preise oder das Honorar. Dokumentieren Sie den Vorgang, in dem Sie drei schriftliche Angebote des Anbieters oder Screenshots von Einkaufskörben beilegen. Unsere Empfehlung: Fügen Sie die entsprechenden Einzelangebote als Ausdruck zu Ihren Unterlagen bei.
Ab einem Auftragswert von 3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind Sie zudem verpflichtet, den Preisvergleich schriftlich und förmlich begründet zu dokumentieren und Ihren Abrechnungsunterlagen beizufügen. Nutzen Sie hierzu das von uns auf der Förderseite bereitgestellte Formular. Falls es nicht möglich ist, drei schriftliche Angebote einzuholen, müssen Sie dies begründen und aktenkundig machen.
Die Teilung des Auftrages in mehrere Vergaben ist unzulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, einen Netto-Auftragswert von 3.000 Euro zu unterschreiten. Sollten Sie unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, drei Angebote einzuholen und diese schriftlich zu dokumentieren.
Sie sind verpflichtet, das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben dem Preis können hier auch andere Auswahlkriterien (beispielsweise Sozial- und Nachhaltigkeitsaspekte, Qualität, Lieferzeit u. a. m.) im Vorfeld definiert und bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Nach Ende der Förderung sind Sie verpflichtet, bei der DSEE einen Sachbericht sowie einen zahlenmäßigen Nachweis einzureichen. Dieser wird von der DSEE auf die zweckgerechte Verwendung der Mittel hin geprüft. Stichprobenartig werden auch Tiefenprüfungen durchgeführt. Bei den Tiefenprüfungen werden ebenfalls die Vergabedokumentationen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft.
Gibt es weitere oder ähnliche Förderprogramme im Jahr 2021?
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird auch im Jahr 2021 Unterstützungsangebote für Engagement und Ehrenamt auf den Weg bringen. Bitte folgen Sie uns in den Sozialen Medien und abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben. Wir werden alle Programme dort veröffentlichen.
#WoWirFördern – Geförderte Vorhaben
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In unserer FAQ-Liste finden Sie zudem Antworten zum Ablauf, zum Prozess und zu Fragen rund um den Antrag selbst.