100xDigital
Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt
Der digitale Wandel verändert nicht nur unser Leben in allen Bereichen, sondern auch das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement. Viele Tätigkeiten können inzwischen gut digital erledigt werden. In den letzten Jahren sind zahlreiche neue Formen der Kommunikation, Zusammenarbeit und Beteiligung entstanden.
Für Organisationen im Ehrenamt stellen sich konkret die Fragen: Wie und welche digitalen Lösungen tragen dazu bei, dass sie besser arbeiten können? Wie kann eine passgenaue und datenschutzkonforme IT-Landschaft eingerichtet werden? Wie können die Sozialen Netzwerke dazu genutzt werden, neue Engagierte zu gewinnen?
Genau diesen Fragen und noch vielen weiteren widmet sich das Programm 100xDigital. Mit 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen bei ihrer Weiterentwicklung im digitalen Wandel.
Was wird gefördert?
In den vergangenen drei Jahren hat die DSEE bereits über 400 gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt, die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich zu nutzen. Ein besonderer Fokus des Programms liegt auf einem ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklungsprozess innerhalb der Organisation. Digitalisierung bedeutet nicht nur die Einführung einer neuen Software.
Damit sich langfristig funktionierende Strukturen und Prozesse rund um technische Lösungen etablieren, unterstützt 100xDigital alle teilnehmenden Organisationen intensiv bei den einzelnen Schritten auf dem Weg der Digitalisierung. Dazu zählen Fort- und Weiterbildungen, die Unterstützung durch eine Prozessbegleitung und Beratung durch Digitalexpertinnen und Experten. Außerdem werden die Projekte in die 100xDigital Community aufgenommen und bei der einmal jährlich stattfindenden 100xDigital Community Convention mit anderen vernetzt.
Nachfolgend findet ihr eine kleine Auswahl der geförderten und begleiteten Digitalprojekte:
Daten- und Wissensmanagement
- Digitalisierung eines Vereinsarchivs
- Einführung und Verwaltung einer Datenbank
Öffentlichkeitsarbeit
- (Neu-) Gestaltung einer Vereinswebsite
- Erstellung von Social-Media-Kanälen und Unterstützung bei der Entwicklung einer Kommunikationsstrategie
Professionalisierung der Vereinsarbeit
- Einführung eines CRM-Systems
- Etablierung einer datenschutzkonformen IT-Infrastruktur
Community Building
- Entwicklung und Moderation digitaler Plattformen
- Aufbau und Erweiterung einer virtuellen Community
Veranstaltungen
- Organisation von digitalen und hybriden Veranstaltungen
- Digitalisierung der Veranstaltungsadministration
Zusammenarbeit
- Unterstützung bei der Einführung neuer Tools
- Tool- und Prozessoptimierung der Arbeitsweise
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch Organisationen mit maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent).
Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt sein.
Darunter fallen:
- eingetragene Vereine
- Stiftungen bürgerlichen Rechts
- Unternehmen (bspw. in den Rechtsformen gGmbH, gUG, gAG)
- gemeinnützige Genossenschaften
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
Was sind die Auswahlkriterien?
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand einer Vielzahl an Kriterien, darunter:
- erkennbare Motivation zur Umsetzung eines Digitalprojektes,
- realistische Selbsteinschätzung der Veränderungen, die mit der Digitalisierung und dem Digitalprojekt in Verbindung stehen,
- die Organisation verfügt über erste Ideen zur internen Organisationsentwicklung
Bereitschaft zu Qualifizierung & Kompetenzerwerb, - nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik (plausibel, realistisch, im Rahmen des Programms umsetzbar, nachhaltig),
- klar erkennbarer Mehrwert des Projektes für die Organisation/für das bürgerschaftliche Engagement insgesamt.
Außerdem werden eine ausgeglichene Verteilung der Bundesländer sowie eine Vertretung diverser Ehrenamts- und Engagementbereiche angestrebt.
Die vollständige Liste der Kriterien findet ihr in der Bekanntmachung zum Programm.
Ablauf des Programms 2024/2025
Kontakt
Termine und Veranstaltungen
#DSEEinformiert: Mittelabrufe, Mittelverwendung, Verwendungsnachweise
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Die neue Bewerbungsphase beginnt am 5. Juni!
100xDigital auf einen Blick
Im Engagement und Ehrenamt stecken Kreativität und Neugier: Gute Voraussetzungen, um auf dem Weg ins Digitale aktiv voranzuschreiten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig digitale Kompetenzen sind, um Zukunft zu gestalten und Krisen zu meistern.
Um die Grundvoraussetzungen für digitale Teilhabe weiter zu verbessern, bedarf es nicht nur einer finanziellen Unterstützung, sondern darüber hinaus auch einer fachlichen Begleitung sowie tiefergehende digitale Kompetenzen auf individueller und organisationaler Ebene – dabei unterstützt das Programm der DSEE.
Was sind die Bestandteile des Programms?
Das Unterstützungsprogramm 100xDigital setzt sich aus mehreren Programmbausteinen zusammen.
I Qualifizierung & Beratung
Die 100 teilnehmenden Organisationen erhalten ein umfangreiches und anwendbares Grundlagenwissen rund um die Themen des digitalen Wandels. Sie werden befähigt, digitale Herausforderungen zu benennen und konkrete, individuelle Lösungen für ihre Organisation zu entwickeln.
Die Organisationen werden während der Programmlaufzeit bei der Bedarfsanalyse, der Strategiebildung, dem Antragsverfahren, der Aneignung und Verstetigung digitaler Kompetenzen sowie der Vermittlung von Techniken und Methoden der Organisationsentwicklung beraten und begleitet.
II Umsetzung eines konkreten Digitalprojektes
Die teilnehmenden Organisationen können im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 24.000 € beantragen.
Maximal 20.000 € der Zuwendung können für die Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens verwendet werden. Bis zu 4.000 € der Zuwendungssumme können für Prozessbegleitung, Coaching und Organisationsentwicklung sowie Fachberatung durch Digitalexpertinnen und -experten genutzt werden.
Mithilfe von Beratung und Begleitung werden die Organisationen darin unterstützt, passgenaue digitale Lösungen für ihre Organisation zu entwickeln und dabei auf bereits vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten zurückzugreifen.
Zur erfolgreichen Umsetzung des eigenen Digitalprojektes ist die Beratung und Begleitung von Anfang an als fester Bestandteil im Ausgaben- und Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
III Vernetzung & Wissenstransfer
Mit der Zusage für eine Teilnahme am 100xDigital-Programm erfolgt gleichzeitig die Aufnahme in die 100xDigital-Community. Die teilnehmenden Organisationen erwarten während der Programmlaufzeit und darüber hinaus zahlreiche On- und Offline-Angebote und Impulse zum gegenseitigen Kennenlernen, zum fachlichen Wissensaufbau sowie zum Erfahrungsaustausch.
Zum Zwecke der bundesweiten nachhaltigen Vernetzung unter den Teilnehmenden (Peer-to-Peer) wird zudem eine digitale Plattform bereitgestellt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Organisationen, sich niedrigschwellig und bedarfsorientiert sowie organisations- und projektübergreifend zu verbinden. Die Community soll zudem darin bestärkt werden, eigene Formate entlang ihrer Bedürfnisse zu entwickeln.
Zum feierlichen Abschluss des Programms werden alle teilnehmenden Organisationen mit ihren Vertreterinnen und Vertretern zur „100xDigital Community Convention“ eingeladen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die zwei Ansprechpartnerinnen oder -partner benennen, die das Qualifizierungsprogramm durchlaufen und die Umsetzung der Projekte begleiten. Organisationen müssen in der Lage sein, einen finanziellen Eigenanteil gemäß der nachstehenden Staffelung zu erbringen:
- Bei einer Förderung bis zu 20.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Bei einer Förderung bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Unterstützungsprogramm 2024
Wie stelle ich einen Antrag?
Das Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Teilen: Einem Interessenbekundungsverfahren, das neben den Basisdaten deiner Organisation, eine Selbsteinschätzung zur Digitalisierung der Organisation sowie erste Fragen zum geplanten Digitalprojekt enthält.
Aus den Interessenbekundungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist 100 Organisationen anhand zuvor definierter Kriterien ausgewählt und von der DSEE zur Antragstellung eingeladen.
Die Bewerbung zum Interessenbekundungsverfahren ist ab dem 13.09.2023 möglich.
Das Interessenbekundungsverfahren und auch die komplette Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Nach einer erstmaligen Registrierung könnt ihr als antragstellende Organisation zu jeder Zeit eure Informationen aktualisieren, relevante Dokumente einstellen, Förderanträge stellen, überarbeiten und mit euren Ansprechpersonen Kontakt aufnehmen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (eingetragene, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Bürgerstiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften). Es werden sowohl rein ehrenamtlich getragene als auch Organisationen bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützt. Dabei wird eine ausgeglichene regionale Verteilung berücksichtigt.
Nicht antragsberechtigt sind: politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten.
Institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen.
Wer ist die Zielgruppe?
Das Förderprogramm 100xDigital wird deutschlandweit in der Stadt und auf dem Land 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel unterstützen.
Für wen eignet sich das Programm besonders?
Das Unterstützungsprogramm 100xDigital eignet sich besonders für Organisationen, die motiviert sind, sich intensiv mit Fragen zur Digitalisierung sowie ihrer damit verbundenen internen Organisationsprozesse und Strukturen zu beschäftigen und bereit sind, hierfür die benötigten zeitlichen Ressourcen einzuplanen.
Außerdem sollten Organisationen im Programm ein konkretes und realistisch umsetzbares Digitalprojekt vor Augen haben, dass sie während der Projektlaufzeit umsetzen wollen sowie ein generelles Interesse an Vernetzung und Wissenstransfer mitbringen.
Voraussetzung ist zudem, dass die Organisationen mindestens eine Person als Projektleitung benennen können, die die Verantwortung für das operative Projektmanagement und die Erreichung der gesetzten Ziele übernimmt und sich bereit erklärt, an den Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen des Programms teilzunehmen.
Ich habe bereits am Programm teilgenommen, ist eine erneute Bewerbung möglich?
Eine vorherige Teilnahme am Programm ist kein Ausschlussgrund für eine erneute Bewerbung. Organisationen, die sich zum ersten Mal für das Programm 100xDigital bewerben, bekommen jedoch Vorrang gegenüber Organisationen, die bereits in den vergangenen Jahren am Programm teilgenommen haben.
Wie viel Geld kann ich beantragen?
Die teilnehmenden Organisationen können im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 20.000 € beantragen.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms 100xDigital können
- vorhabenbezogene Personalausgaben (z. B. Aufstockung der Stundenzahl von bestehenden Mitarbeitenden oder Neueinstellungen),
- Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z. B. Honorare für Maßnahmen der Beratung oder Organisationsentwicklung) und
- Sachausgaben (z. B. Anschaffungen, Ausgaben für Veranstaltungen wie z. B. Mieten und Verpflegung) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind.
- Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz) und
- die Vergabe von Aufträgen unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen (Nr. 3 ANBest-P)
können ebenfalls gefördert werden.
Was muss ich bei der Förderung von Personalausgaben beachten?
Für dein Projektpersonal können Ausgaben in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes – TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Tätigkeiten im Projekt eine entsprechende Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt.
Was bedeutet Anteilsfinanzierung?
Beim Förderprogramm 100xDigital handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. Das bedeutet, dass die Fördersumme und der Eigenanteil sich verändern können, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Ausgaben für das Projekt sind. Wenn die tatsächlich angefallenen Gesamtausgaben geringer sind als im Antrag geplant, verringert sich auch die Förderung der DSEE. Die DSEE erstattet also nur einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Projektausgaben, wie im Ausgaben- und Finanzierungsplan im Zuwendungsbescheid festgelegt, jedoch nicht mehr als den maximalen Förderbetrag, der im Zuwendungsbescheid angegeben ist.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent in Abhängigkeit von der Fördersumme. Der Eigenanteil muss in Geldleistung, also z. B. durch Eigenmittel oder Drittmittel, erbracht werden.
Bis wann müssen die Fördergelder verausgabt werden?
Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Nicht verwendete Fördermittel verfallen und müssen ggf. an die DSEE zurückerstattet werden. Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Ausgaben) könnt ihr der jeweils aktuellen Förderbekanntmachung entnehmen.
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
Die Anträge werden schnellstmöglich nach Beendigung der Antragsfrist durch die DSEE geprüft. Ihr erhaltet zeitnah eine Benachrichtigung über den Status eures Antrags über das Förderportal.
Kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden?
Ja, dies ist im Programm 100xDigital möglich. Die Bewilligungsbescheide werden Mitte Februar 2024 versendet, sodass diese pünktlich vor Projektstart zum 23.02.2024 vorliegen. Es wird empfohlen, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, damit etwaige Reise- und Übernachtungskosten für die 100xDigital Community Convention als Ausgabenposition im Antrag berücksichtigt werden können.
Spielt die Anzahl unserer haupt- und ehrenamtlich Engagierten eine Rolle?
Für eine Teilnahme am Programm können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, in denen ehrenamtliches Engagement eine maßgebliche Rolle spielt und die über maximal 20 hauptamtliche Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) verfügen. Das bedeutet, dass Organisationen, die über kein Hauptamt verfügen und rein ehrenamtlich organisiert sind, ebenfalls antragsberechtigt sind.
Ist eine Teilnahme am Begleitprogramm verpflichtend?
Mit dem 100xDigital Unterstützungsprogramm bieten wir euch neben der Förderung ein umfangreiches Paket an Qualifizierungsmaßnahmen, On- und Offline-Vernetzungsformaten wie der 100xDigital Community Convention sowie Coaching und Beratung.
Das Begleitprogramm ist ein integraler Bestandteil des Programms. Die einzelnen Bausteine sollten daher bereits frühzeitig in der Projektplanung berücksichtigt und hierfür entsprechende zeitliche Ressourcen eingeplant werden.
Wie viel Zeit muss für das Begleitprogramm eingeplant werden?
Das Begleitprogramm setzt sich aus verpflichtenden sowie optionalen Bausteinen und Terminen zusammen. Zur digitalen Kick-Off-Veranstaltung am 05.12.2023 von 16:30–19:30 Uhr oder der 100xDigital Community Convention (am 23. / 24.02.2024 als Vor-Ort-Veranstaltung) wird die Teilnahme mindestens einer Person aus der geförderten Organisation vorausgesetzt.
Die Teilnahme an Online-Qualifizierungs-Workshops und Online-Vernetzungstreffen ist optional. Die Termine werden den 100 ausgewählten Organisationen frühzeitig bekanntgegeben. Die terminliche Ausgestaltung der Beratung und Begleitung durch Coaches erfolgt je nach Bedarf und Verfügbarkeit in individueller Absprache mit den Organisationen.
Wo erhalte ich weiterführende Informationen?
Alle relevanten Informationen zum Programm findest du in der Bekanntmachung sowie im Förderleitfaden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprozess bei der DSEE findest du hier.