100xDigital 2021
Hier finden Sie alle Infos für geförderte Projekte 2021.
Häufig gestellte Fragen zur Interessenbekundung 2021
Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens?
Für das Förderprogramm 100xDigital gibt es einen mehrstufigen Auswahlprozess bestehend aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem Antragsverfahren:
- Interessenbekundungsverfahren
Am 28. Juni 2021 startet das öffentliche Interessenbekundungsverfahren. Die Teilnahme ist nur digital über das Antragstool möglich. Bis zum 25. Juli 2021 können alle antragsberechtigten Organisationen ihre Interessenbekundung einreichen. - Auswahlverfahren
Im anschließenden Auswahlverfahren werden aus allen fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen 100 Organisationen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Hilfe eines transparenten Kriterienkatalogs ausgewählt. Diese Phase des Auswahlverfahrens wird voraussichtlich bis Mitte August dauern.
Wie viele Organisationen können die zweite Stufe des Antragsprozesses erreichen?
Für 100 Organisationen besteht die Möglichkeit, anhand der veröffentlichten Kriterien die zweite Stufe des Verfahrens zu erreichen.
Nach welchen Kriterien werden Organisationen für die zweite Stufe des Verfahrens ausgewählt?
Die Kriterien für die zweite Stufe des Antragsverfahrens gliedern sich in drei Schwerpunkte:
- Die Pflichtkriterien, welche die Gemeinnützigkeit, die ehrenamtliche Struktur und die Organisationsgröße (maximal 20 hauptamtliche Mitarbeitende) sind, müssen erfüllt sein.
- Die weitere Auswahl erfolgt auf Basis der direkten Kriterien
- Verständlichkeit,
- Umsetzbarkeit der Maßnahme und
- die Entwicklungsmöglichkeit (Wachstum) der Maßnahme.
- Weiter achtet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt darauf, dass eine deutschlandweite Verteilung und
- das Engagement in unterschiedlichen Themenfeldern zum Tragen kommen.
- Bei einer Förderung von 20.000 Euro oder mehr kommen zusätzliche Kriterien betreffend des Modellcharakters, der Lern-, Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten der Maßnahme innerhalb der eigenen Organisation sowie die überregionale Ausstrahlung und Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Organisationen hinzu.
Wie geht es weiter in der zweiten Stufe des Verfahrens?
Die 100 ausgesuchten Organisationen erhalten nach Aufforderung durch die DSEE die Möglichkeit, auf formalem Wege Anträge zur Förderung der Umsetzungsbudgets zu stellen.
Die 100 ausgesuchten Organisationen erhalten hierzu zur Konkretisierung ihrer Anträge im Rahmen des Programms die Möglichkeit, an Informationsworkshops teilzunehmen sowie individuelle Beratung.
Häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis für geförderte Projekte 2021
Allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis für geförderte Projekte 2021
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis ist die Erfolgskontrolle für Ihr Projekt. Er ist fester, verpflichtender Bestandteil der Projektförderung. Mit ihm weisen Sie die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Projektmittel nach. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis anhand einer Belegliste.
Was steht im Sachbericht?
Neben den Daten Ihrer Organisation, der Bezeichnung Ihres Projektes und des Durchführungszeitraums beinhaltet der Sachbericht Angaben zu Ihren geplanten Zielen, zu den tatsächlich erreichten Zielen und den durchgeführten Maßnahmen im Projekt.
Sie haben die Möglichkeit, Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan darzustellen. Des Weiteren stellen wir Ihnen zur Auswertung unserer Programme einige auf das jeweilige Förderprogramm zugeschnittene Fragen.
Aus welchen Bestandteilen besteht der zahlenmäßige Nachweis?
Nachweisbelege, wie zum Beispiel Rechnungen, müssen zunächst weder digital eingereicht noch postalisch an die DSEE gesendet werden. Im zahlenmäßigen Nachweis listen Sie ausgehend von den Positionen in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Das Schema sieht wie folgt aus: Belegnummer, inhaltliche Bezeichnung der Rechnung, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungsempfänger, Leistungszeitraum, Auftragsdatum. Dieses Nachweisverfahren wird daher als beleglos bezeichnet.
Ab wann ist der digitale Verwendungsnachweis im digitalen Förderportal möglich?
Ab Mitte Januar 2022 ist der Verwendungsnachweis über das digitale Förderportal der DSEE möglich. Sie werden über eine Nachricht im Förderportal informiert.
Fragen zum Ablauf der Verwendungsnachweisführung für geförderte Projekte 2021
Wie reiche ich den Verwendungsnachweis ein?
Den Verwendungsnachweis reichen Sie über das digitale Förderportal ein. Nachdem sie den Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis dort angelegt haben, reichen Sie diesen digital ein, es generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Nach Bestätigung des postalischen Eingangs gilt der Verwendungsnachweis als eingereicht. Sie werden darüber über das Förderportal informiert.
Bis wann muss der Verwendungsnachweis bei der DSEE vorliegen?
In den Programmen 100xDigital, Mikroförderung, ZukunftsMUT (Handlungsfelder A und B) sowie im Programm Bildungsturbo muss der Verwendungsnachweis bis zum 30.6.2022 bei der DSEE digital eingereicht sein. In den Programmen Engagiertes Land und im Handlungsfeld C des Förderprogramms ZukunftsMUT ist die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises der 30.6.2023. Nach der digitalen Einreichung muss der Verwendungsnachweis in Form des automatisch generierten PDF-Dokuments rechtsverbindlich unterzeichnet postalisch an die DSEE gesendet werden.
Muss ich Originalbelege postalisch einreichen?
Der Verwendungsnachweis erfolgt im ersten Schritt beleglos. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ausgaben in einer Tabelle im Förderportal hinterlegen, aber zunächst keinerlei Belege (Rechnungen, Honorarverträge etc.) weder im Original noch in Kopie digital hochladen oder postalisch einreichen müssen. Sie sind allerdings verpflichtet, diese Belege im Original fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufzubewahren, falls es zu einer vertieften Prüfung kommt.
Was muss ich postalisch bei der DSEE einreichen?
Der Verwendungsnachweis erfolgt digital. Nach Einreichen des digitalen Verwendungsnachweises generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE senden. Bitte reichen Sie zunächst keinerlei weitere Dokumente bei der DSEE ein.
Kann der Verwendungsnachweis auch digital unterschrieben werden und eingereicht werden?
Der Verwendungsnachweis erfolgt über das digitale Förderportal. Nach der digitalen Einreichung generiert sich ein PDF-Dokument, welches Sie rechtsverbindlich mit Originalunterschriften gezeichnet postalisch an die DSEE senden. Es ist nicht möglich, dieses Dokument mit den Unterschriften digital einzureichen.
Werde ich darauf hingewiesen, ab wann der Verwendungsnachweis erstellt werden kann?
Sie werden über eine Nachricht im digitalen Förderportal voraussichtlich Mitte Januar darüber informiert, dass der digitale Verwendungsnachweis erfolgen kann. Bitte warten Sie diese Nachricht ab und senden im Vorfeld keinerlei Dokumente zum Verwendungsnachweis an die DSEE – weder postalisch noch per E-Mail.
Welche Projekte müssen einen Zwischennachweis einreichen? Bis wann muss der Zwischennachweis eingereicht werden?
Die Projekte in den Programmen Engagiertes Land und im Handlungsfeld C des Förderprogramms ZukunftsMUT müssen für das Kalenderjahr 2021 zusätzlich einen zahlenmäßigen Zwischennachweis bis spätestens 30.04.2022 über das Förderportal einreichen. In diesem zahlenmäßigen Zwischennachweis listen Sie ausgehend von den Positionen in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben, die im Jahr 2021 angefallen sind, tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Auch hier sind zunächst keine Belege einzureichen.
Fragen zur Belegführung für geförderte Projekte 2021
Müssen im zahlenmäßigen Nachweis alle Rechnungen aufgeführt werden oder handelt es sich um Sammelpositionen?
Im zahlenmäßigen Nachweis müssen alle Ausgaben einzeln aufgeführt werden.
Muss die Belegnummer eine fortlaufende Nummer sein oder können wir auf unsere internen laufenden Nummern zurückgreifen?
Sie können auch Ihre eigenen Belegnummern verwenden. Wichtig ist, dass die angegebene Belegnummer mit der Belegnummer in Ihren Unterlagen übereinstimmt.
Wenn mehrere Positionen auf einer Rechnung stehen, muss die Erfassung pro Position oder pro Rechnung erfolgen?
Bitte erfassen Sie jede Position einzeln.
Auf welche Weise müssen Ausgaben, die unter eine Verwaltungskostenpauschale fallen, im Verwendungsnachweis dargestellt werden?
Die Förderprogramme Bildungsturbo, 100xDigital, Engagiertes Land und das Handlungsfeld C im Programm ZukunftsMUT beinhalten eine Verwaltungskostenpauschale. Die Verwaltungskostenpauschale in diesen Programmen dient der Reduzierung ihres Verwaltungsaufwandes. Die Pauschale errechnet sich aus ihren direkten, förderfähigen Projektausgaben als prozentualer Anteil. Die Verwaltungskostenpauschale müssen Sie als Gesamtsumme angeben, es ist nicht notwendig, diese Pauschale mit Belegen nachzuweisen.
In welcher Reihenfolge sollen Belege erfasst werden: Chronologisch oder nach Belegnummer?
Bitte ordnen Sie die Belege entsprechend der Reihenfolge der im Antrag geplanten Ausgaben in Ihrem Finanzierungsplan zu.
Reicht bei Honorarkosten der Vertrag oder brauche ich eine Rechnung, um zu belegen, dass die Kosten angefallen sind?
Alle entstandenen Ausgaben müssen über ordentliche Rechnungen nachgewiesen werden, ein Honorarvertrag ist als Beleg allein nicht ausreichend.
Wie lange muss ich die Originalbelege zu meinem geförderten Projekt aufbewahren?
Originalbelege müssen Sie mindestens fünf Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahren. Für den Fall, dass es zu einer vertieften Prüfung Ihres Verwendungsnachweises kommt, müssen Sie die Belege vorlegen können.
Wie weise ich die Eigenmittel in meinem Förderprojekt nach?
Sie listen im Verwendungsnachweis alle projektbezogenen Ausgaben aus. Das sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme errechnet sich daraus anteilig. Die Differenz zwischen Gesamtausgaben und Fördersumme ist Ihr Eigenanteil. Sie haben ihn somit indirekt mit der Auflistung der Gesamtausgaben bereits nachgewiesen.
Ich habe mehr Geld ausgegeben, als beantragt. Wie wirkt sich das auf den Verwendungsnachweis aus?
Bitte erfassen Sie im Verwendungsnachweis alle Ausgaben, die im Projekt angefallen sind. Wir prüfen, welche der Ausgaben davon zuwendungsfähig sind. Sollte die Summe der theoretisch zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bewilligungssumme liegen, kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde.
Was bedeutet es genau, dass die Einzelansätze um bis zu 20 Prozent überschritten werden dürfen?
Teil unserer Förderbedingungen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese regeln eine Verwendung der Projektmittel unter anderem wie folgt: Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Mit “Einzelansatz” sind hier die Positionen “Sachausgaben”, “Honorarausgaben” und, “Personalausgaben” gemeint. Diese können also um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn die Mehrausgaben in anderen Positionen eingespart werden.
Fragen zur Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückzahlung von Fördermitteln für geförderte Projekte 2021
Wird es einen Prüfbescheid zu unserem Verwendungsnachweis durch die DSEE geben?
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DSEE wird ein Schlussbescheid erstellt und Ihnen zugestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es wegen der Vielzahl der geförderten Projekte mehrere Monate nach Eingang ihres Verwendungsnachweises dauern wird, bis Sie diesen Bescheid erhalten.
Wann müssen nicht verwendete Mittel zurück überwiesen werden?
Nicht verwendete Mittel bitten wir Sie unverzüglich auf das in Ihrem Zuwendungsbescheid angegebene Bankkonto an die DSEE zurückzuüberweisen. Sollte nach Prüfung Ihres Verwendungsnachweises auffallen, dass Sie zu viel oder zu wenig Mittel an die DSEE zurücküberwiesen haben, kommen wir auf Sie zu.
Kontakt
Sie haben Fragen zu dem Programm 100xDigital? Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an
hallo@d-s-e-e.de.
Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Telefonisch erreichen Sie uns unter der folgenden Nummer.
Auf einem Blick
Das Förderprogramm 100xDigital 2021 besteht aus mehreren Maßnahmen, die Ihre Digitalkompetenz erhöhen und konkret in Anwendung bringen