DSEE-Forschungsaufruf
„Wandel im Engagement und Ehrenamt“
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert Forschungsprojekte in Kooperation mit der Zivilgesellschaft, die Antworten zur zeitgemäßen Ausgestaltung von Engagement und Ehrenamt geben.
Mit dem Förderprogramm möchten wir wissenschaftliche Einrichtungen im Schulterschluss mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern befähigen, neue Formen und Rahmenbedingungen von Engagement und Ehrenamt zu beleuchten und Erkenntnisse für eine nachhaltige Engagementförderung zutage zu fördern.
Brücke zwischen Forschung und Praxis
Wir wollen dazu beitragen, dass Forschungslücken geschlossen werden. Aus den Ergebnissen sollen Tipps für die Engagementpraxis sowie konkrete Empfehlungen für die Engagementpolitik und -forschung abgeleitet werden.
Wir suchen Forschungsprojekte, die sich mit einem der folgenden Themen auseinandersetzen:
- „Neue“ Formen des Engagements,
- Diversität und Teilhabe im Engagement und Ehrenamt,
- Gewinnung und Bindung von Engagierten,
- Digitalität und Innovation.
Ansprechpartnerinnen
Dr. Julia Schlicht
Teamleitung
Forschung und Wissenstransfer
Dr. Vivian Schachler
Forschung und Wissenstransfer
Eckpunkte zum Forschungsaufruf
Was fördert die DSEE?
Wir unterstützen praxisorientierte Forschungsvorhaben, die in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern durchgeführt werden. Die Forschungsprojekte müssen neues Wissen zu einer der folgenden Fragestellungen leisten:
- „neue“ Formen des Engagements und / oder „neue“ Rahmenbedingungen, wie bspw.
- „ungebundenes“ Engagement ohne Rechtsform, das in gemeinschaftlicher Kooperation entsteht,
- informelles Engagement,
- „unsichtbares“ Engagement, also Engagement von Menschen, die sich selbst nicht als Engagierte bezeichnen würden,
- neue bzw. geänderte Rahmen- oder Organisationsbedingungen für Engagement und Ehrenamt, wie bspw. transformative Führung in Engagement-fördernden Organisationen oder Maßnahmen zur Entbürokratisierung.
- Diversität und Teilhabe im Engagement und Ehrenamt: Es werden Forschungsprojekte gefördert, die sich mit spezifischen, gerne auch multidimensionalen Diversitätsmerkmalen auseinandersetzen, und ihren Einfluss auf bzw. ihren Zusammenhang mit unterschiedliche(n) Engagementformen untersuchen.
- Gewinnung und Bindung von Engagierten: Es werden Forschungsprojekte gefördert, die sich mit spezifischen aktuellen Herausforderungen der Gewinnung und Bindung von Engagierten befassen, wie der Besetzung von Ämtern, der dauerhaften Mobilisierung demokratischer Bewegungen oder der Übernahme von verbindlichen Tätigkeiten, bspw. als Übungsleiterinnen oder Übungsleiter.
- Digitalität und Innovation: Es werden Forschungsvorhaben gefördert, die sich mit den Fragen auseinandersetzen, welcher Voraussetzungen und Rahmenbedingungen es bedarf, damit zivilgesellschaftliche Organisationen den Anforderungen gerecht werden können, die sich aus neuen digitalen Entwicklungen und Ansätzen ergeben. Hierunter fallen Themen wie Künstliche Intelligenz, Datengerechtigkeit / Open Data, nachhaltige / klimafreundliche Digitalisierung, Digital Leadership, digitale Organisationsentwicklung.
Bitte beachtet, dass wir keine Forschungsvorhaben fördern, die der Evaluierung von einzelnen Programmen, Prozessen, Maßnahmen, Projekten oder Organisationen dienen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Vom 1. Juli 2024 bis zum 31. August 2024 können Anträge online eingereicht werden. Die Projektideen werden nach den in der Förderbekanntmachung dargestellten Kriterien bewertet.
In welchem Projektzeitraum werden die Projekte gefördert?
Der Förderzeitraum beträgt maximal zwei Jahre. Die geförderten Projekte können frühestens am 1. Januar 2025 starten und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm richtet sich an Forschungseinrichtungen, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Forschung zu bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahme und den Transfer der Ergebnisse in die Praxis sicherstellen.
Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Stiftungen.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Basisdaten der antragstellenden Organisation
- Benennung der zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnerinnen und -partner, inklusiver formloser Absichtserklärung
- Titel des Forschungsvorhabens
- Kurzbeschreibung (max. 1.000 Zeichen)
- Projektskizze des Forschungsvorhabens (Literaturstand, Forschungslücke, Forschungsfrage, Methodik, max. 5.000 Zeichen)
- Darstellung von Maßnahmen des Wissenstransfers (max. 1.000 Zeichen)
- Erläuterung, wie Handlungsempfehlungen abgeleitet und aufbereitet werden (max. 1.000 Zeichen)
- Finanzierungsplan
- Zeit- und Umsetzungsplan
- Nachweis der Expertise im Forschungsfeld
- Einverständnis- und Datenschutzerklärung
Zeitplan
Eckdaten
bis zu zehn Projekte erhalten jeweils
bis zu 170.000 € Förderung für
bis zu zwei Jahre Laufzeit
Video
Mehr über den Forschungsaufruf und das Antragsverfahren erfahrt ihr in der Aufzeichnung der Info-Veranstaltung:
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Unser Kommunikations-Paket
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