DSEE-Forschungsaufruf

Themenschwerpunkt A: Digitales Engagement

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Themenschwerpunkt „digitales Engagement“ des DSEE-Forschungsaufrufs „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts“. Allgemeine Informationen zum Förderaufruf finden Sie unter diesem Link

Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren ist abgeschlossen. Vielen Dank für die zahlreichen Einreichungen.

Hier finden Sie einen Überblick für die geförderten Projekte aus dem Bereich (A) Digitales Engagement.

In diesem Themenschwerpunkt wollen wir konkret Vorhaben fördern, die Wissen generieren, wie sich digitales Engagement fördern lässt. Mögliche Fragestellungen sind: Welche Rahmenbedingungen wirken sich positiv auf das digitale Engagement aus? Gibt es regionale Unterschiede? Welche neuartigen Technologien fördern Engagement? Wie können neuartige Technologien in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft erprobt werden?

Wir unterstützen ausdrücklich Vorhaben, die in Real-Laboren, d.h. mit der Bevölkerung vor Ort und in Kooperation mit Praxispartnerinnen und -partnern (z.B. Kommunen, Akteuren der Zivilgesellschaft oder der Politik) durchgeführt werden. Das digitale Engagement sollte im Mittelpunkt der Forschungsfrage stehen. Möglich sind dabei auch Vorhaben, welche digitales und analoges Engagement vereinen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Themenschwerpunkt A

ALLGEMEINES

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen, die über keine ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes verfügen. Organisationen ohne Sitz in Deutschland sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.

Je Themenschwerpunkt ist nur ein Antrag möglich, allerdings können mehrere Anträge gestellt werden, sofern sie unterschiedliche Themenschwerpunkte behandeln. Pro antragsberechtigte Organisation wird nur maximal eine Zuwendung gewährt.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Es unterteilt sich in ein (1) Interessensbekundungsverfahren und (2) die konkrete Antragsstellung.

(1) Antragsberechtigte Organisationen müssen in der ersten Stufe ab dem 1. Dezember 2021 bis spätestens zum 31. Januar 2022 eine Interessenbekundung für eine Förderung digital einreichen. Alle Interessensbekundungen werden nach festgelegten Kriterien bewertet und ausgewählt. Die Kriterien sind in der Förderbekanntmachung aufgelistet. Organisationen, deren Interessenbekundungen von der DSEE ausgewählt werden, werden in einem nächsten Schritt gebeten, einen Antrag einzureichen.

(2) Ab dem 21. Februar 2022 bis zum 11. März 2022 müssen die vollständigen Förderanträge eingereicht werden. Ab dem 1. April 2022 können die positiv beschiedenen Förderprojekte starten.

INTERESSENBEKUNDUNG

Interessenbekundung können nur online eingereicht werden. Hier geht es zur Interessenbekundung.

Da die Forschungsvorhaben in Kooperation mit wissenschaftlichen und Praxispartnerinnen und -partnern stattfinden, ist es auch möglich, als nicht wissenschaftliche Einrichtung einen Antrag zu stellen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass die wissenschaftliche Qualität durch Kooperationspartnerinnen und -partner bzw. Dienstleistende sichergestellt wird. Die Expertise der Dritten im jeweiligen Forschungschwerpunkt ist im Interessensbekundungsverfahren darzustellen.

Ja, die Vorhaben sollen mit Praxispartnerinnen und -partnern, bspw. zivilgesellschaftlichen Organisationen, Bürgerinnen und Bürgern und / oder der kommunalen Politik / Verwaltung, umgesetzt werden. Die potenziellen Praxispartnerinnen und -partner sind im Interessensbekundungsverfahren anzugeben.

Generell umfasst die Interessenbekundung eine Projektskizze sowie grobe vorläufige Zeit- und Finanzierungspläne. Falls Sie mit Kooperationspartnerinnen und -partnern das Forschungsvorhaben umsetzen, benennen sie diese bitte im Interessensbekundungsverfahren.

Sollte eine Organisation zur Einreichung des Antrags eingeladen werden, ist es notwendig, den Finanzierungsplan im Detail darzustellen.

Bitte machen Sie sich frühzeitig damit vertraut, welche Dokumente zum Nachweis Ihrer Antragsberechtigung, Zeichnungsbefugnis und Vertretungsberechtigung bei Antragstellung vorliegen müssen. Diese unterscheiden sich je nach Rechtsform Ihrer Organisationen. Gemeinnützige Organisationen müssen einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen. Privatrechtliche Antragstellerinnen und Antragsteller müssen eine Satzung / Gesellschaftervertrag oder einen aktuellen Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug (nicht älter als zwei Jahre) vorlegen, aus dem alle vertretungsberechtigten Personen hervorgehen. Stiftungen müssen die Bestellung durch den Stiftungsrat oder den Anstellungsvertrag der Geschäftsführung vorlegen.

FINANZIERUNG

Im Themenschwerpunkt A „digitales Engagement“ werden Forschungsprojekte bis maximal 150.000 Euro gefördert.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen werden grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent einbringen.

Bitte beachten Sie: Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine so genannte Anteilsfinanzierung. Bei einer Anteilsfinanzierung verringert sich die Fördersumme, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts sinken. Dies bedeutet, dass bei geringeren realen Kosten und Ausgaben auch die Fördersumme der DSEE sinkt.

Der Finanzierungsplan dient Ihrer Projektkalkulation. Dieser muss alle direkt bei der Durchführung des Vorhabens entstehenden Personalkosten und Ausgaben (Sachausgaben, Reisemittel, Maßnahmen zum Wissenstransfer, Honorare) enthalten. Weiterhin enthält der Finanzierungsplan Angaben über die Höhe der Eigen- und Fördermittel.

Im Rahmen des Interessensbekundung reichen Sie einen groben, vorläufigen Finanzierungsplan ein. Hier reicht es, wenn Sie pro Kosten- und Ausgabenposition (Personalkosten, Sachausgaben, Honorarausgaben) kurz erläutern, welche Kosten bzw. Ausgaben Sie erwarten (Beschreibung sowie Summe). Bitten achten Sie bei überjährigen Projekten darauf, die geplanten Kosten, Ausgaben sowie Eigen- und Fördermittel pro Jahr zu kalkulieren und anzugeben.

Es empfiehlt sich, frühzeitig einen konkreten Finanzierungsplan aufzustellen. Positiv beschiedene Interessenbekundungen reichen im Antragsverfahren einen detaillierten Finanzplan ein. Die Gesamtausgaben und Kosten sowie Ausgaben in den einzelnen Positionen sollten sich zwischen Interessenbekundung und Antrag nicht grundlegend unterscheiden. Dieser konkrete Finanzierungsplan wird im Falle einer Förderzusage verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten, Mahngebühren, Verzugszinsen, Sollzinsen
  • Rücklagen und Rückstellungen
  • kalkulatorische Kosten
  • Umzugskosten, sofern diese von der DSEE vorab nicht genehmigt worden sind
  • Umbaumaßnahmen sowie Baumaßnahmen, die einer Sanierung der Räumlichkeiten gleichkommen, z.B. Fußbodensanierung, Neuinstallation von Heizungs-, Sanitär- und Elektroeinrichtungen, Außenfenstern und Türen
  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien
  • Steuern auf Gewinn und Ertrag
  • erstattungsfähige Umsatzsteuer
  • Mehrausgaben wegen nicht wahrgenommener Skonti und Rabatte; eingeräumte Skonti oder Rabatte müssen in Anspruch genommen werden; bei Nichtinanspruchnahme ist die Zuwendung entsprechend zu kürzen
  • Ausgaben für Geschenke und Präsente
  • Alkohol, Zigaretten und andere Genussmittel
  • Fahrtkosten des im Projekt eingesetzten Personals für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Kosten für von einer Bank oder einem Finanzinstitut geleistete Sicherheiten
  • Mittel, die nicht als kassenwirksame Ausgaben der zuwendungsempfangenden Organisation nachgewiesen werden können
  • Ausgaben, für die keine Originalbelege oder vergleichbare Unterlagen vorgelegt werden
  • Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck nicht plausibel erscheinen (fehlender Projektbezug)
  • Ausgaben, die für die Projektumsetzung nicht notwendig sind oder für die kein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Zuwendungsmitteln nachgewiesen und dokumentiert wird
  • Ausgaben, die unverhältnismäßig sind und nicht angemessen erscheinen
  • Honorare für festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuwendungsempfangenden Organisation
  • Freiwillige Leistungen zuwendungsempfangenden Organisation gegenüber Dritten, bei denen keinen Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann
  • Kosten für Abschreibung/Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die zuwendungsfähigen Personalkosten richten sich nach der Qualifikation des vorgesehenen Personals und nach den Anforderungen der geplanten Tätigkeit, sie sollten sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anlehnen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die überwiegend durch öffentliche Gelder finanziert werden, müssen das Besserstellungsverbot beachten. Arbeitgeberbeträge und sonstige tarifliche Ansprüche sind förderfähig.

  • 01.12.2021 – 31.01.2022

    Einreichung der Interessenbekundungen

  • 14.02.2022 – 20.02.2022

    Aufforderung zum Einreichen ausgewählter Projektanträge

  • 21.02.2022 – 11.03.2022

    Einreichung der vollständigen Anträge

  • 01.04.2022 – 31.03.2023

    Umsetzungsphase der Forschungsvorhaben

Ansprechpartnerin

Vivian Schachler
Forschung und Wissenstransfer

Anfragen bitte möglichst per E-Mail,
telefonisch erreichbar Mo – Do.

03981-4569-666

vivian.schachler@d-s-e-e.de

Wichtige Dokumente

Förderbekanntmachung vom 24. November 2021

Interessenbekundung beendet

Interessierte Organisationen konnten bis zum 31. Januar 2022 eine Interessenbekundung einreichen.

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