DSEE-Forschungsaufruf
Themenschwerpunkt C: Engagement-fördernde Infrastruktureinrichtungen
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Themenschwerpunkt „Engagement-fördernde Infrastruktureinrichtungen“ des DSEE-Forschungsaufrufs „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts“. Allgemeine Informationen zum Förderaufruf finden Sie unter diesem Link.
Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren ist abgeschlossen. Vielen Dank für die zahlreichen Einreichungen.
Eine wichtige Rolle in der Engagementförderung nehmen die Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen ein. Dazu zählen Einrichtungen, die Engagement vor Ort vermitteln und dazu beraten (u.a. Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen, Selbsthilfekontaktstellen oder Verantwortliche für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Kommunen).
Fragestellungen in diesem Schwerpunkt könnten sein: Welche Bedeutung haben Engagement-fördernde Infrastrukturen in verschiedenen Kontexten, wie beispielsweise bei der Förderung, Vermittlung oder Ermöglichung von Engagement? Wie agieren die Engagement-fördernden Infrastrukturen untereinander? Wie kann die Wirkung von Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen erfasst und evaluiert werden?
Wir unterstützen bspw. Vorhaben, die vergleichende Analysen (z.B. Vergleiche unterschiedlicher Regionen) vornehmen. Ebenso schätzen wir Vorhaben, die unterschiedliche Datenquellen für ihre qualitativen und / oder quantitativen Analysen heranziehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Themenschwerpunkt C
ALLGEMEINES
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen, die über keine ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes verfügen. Organisationen ohne Sitz in Deutschland sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.
Wie viele Anträge können pro Organisation gestellt werden?
Je Themenschwerpunkt ist nur ein Antrag möglich, allerdings können mehrere Anträge gestellt werden, sofern sie unterschiedliche Themenschwerpunkte behandeln. Pro antragsberechtigte Organisation wird nur maximal eine Zuwendung gewährt.
Wie läuft das Auswahl- und Entscheidungsverfahren ab?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Es unterteilt sich in ein (1) Interessensbekundungsverfahren und (2) die konkrete Antragsstellung.
(1) Antragsberechtigte Organisationen müssen in der ersten Stufe ab dem 1. Dezember 2021 bis spätestens zum 31. Januar 2022 eine Interessenbekundung für eine Förderung digital einreichen. Alle Interessensbekundungen werden nach festgelegten Kriterien bewertet und ausgewählt. Die Kriterien sind in der Förderbekanntmachung aufgelistet. Organisationen, deren Interessenbekundungen von der DSEE ausgewählt werden, werden in einem nächsten Schritt gebeten, einen Antrag einzureichen.
(2) Ab dem 21. Februar 2022 bis zum 11. März 2022 müssen die vollständigen Förderanträge eingereicht werden. Ab dem 1. April 2022 können die positiv beschiedenen Förderprojekte starten.
INTERESSENBEKUNDUNG
Wo reichen die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Interessenbekundung ein?
Interessenbekundung können nur online eingereicht werden. Hier geht es zur Interessenbekundung.
Die antragstellende Organisation ist keine Forschungseinrichtung und bringt selbst wenig Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes mit. Wie können ausreichend Kompetenzen dargestellt werden?
Da die Forschungsvorhaben in Kooperation mit wissenschaftlichen und Praxispartnerinnen und -partnern stattfinden können, ist es auch möglich, als nicht wissenschaftliche Einrichtung einen Antrag zu stellen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass die wissenschaftliche Qualität durch Kooperationspartnerinnen und -partner bzw. Dienstleistende sichergestellt wird. Die Expertise der Dritten im jeweiligen Forschungsschwerpunkt ist im Interessensbekundungsverfahren darzustellen.
Müssen die Vorhaben im Themenschwerpunkt C in Kooperation mit Partnerinnen und Partnern durchgeführt werden?
Nein, eine Kooperation mit Partnerinnen und Partnern ist keine Fördervoraussetzung, wird aber begrüßt.
Wie unterscheidet sich die Interessenbekundung vom Antrag?
Generell umfasst die Interessenbekundung eine Projektskizze sowie einen vorläufigen Zeit- und einen Finanzierungsplan. Falls Sie mit Kooperationspartnerinnen und -partnern das Forschungsvorhaben umsetzen, benennen sie diese bitte im Interessensbekundungsverfahren.
Bitte machen Sie sich frühzeitig damit vertraut, welche Dokumente zum Nachweis Ihrer Antragsberechtigung, Zeichnungsbefugnis und Vertretungsberechtigung bei Antragstellung vorliegen müssen. Diese unterscheiden sich je nach Rechtsform Ihrer Organisationen. Gemeinnützige Organisationen müssen einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen. Privatrechtliche Antragstellerinnen und Antragsteller müssen eine Satzung / Gesellschaftervertrag oder einen aktuellen Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug (nicht älter als zwei Jahre) vorlegen, aus dem alle vertretungsberechtigten Personen hervorgehen. Stiftungen müssen die Bestellung durch den Stiftungsrat oder den Anstellungsvertrag der Geschäftsführung vorlegen.
FINANZIERUNG
Wie hoch ist die Förderung im Themenschwerpunkt C?
Im Themenschwerpunkt C “Engagement-fördernde Infrastrukturen“ werden Forschungsprojekte bis maximal 50.000 Euro gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen werden grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsteller:innen müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent einbringen.
Bitte beachten Sie: Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine so genannte Anteilsfinanzierung. Bei einer Anteilsfinanzierung verringert sich die Fördersumme, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts sinken. Dies bedeutet, dass bei geringeren realen Kosten und Ausgaben auch die Fördersumme der DSEE sinkt.
Was muss ein Finanzierungsplan enthalten?
Der Finanzierungsplan dient Ihrer Projektkalkulation. Dieser muss alle direkt bei der Durchführung des Vorhabens entstehenden Personalkosten und Ausgaben (Sachausgaben, Reisemittel, Maßnahmen zum Wissenstransfer, Honorare) enthalten. Weiterhin enthält der Finanzierungsplan Angaben über die Höhe der Eigen- und Fördermittel.
Im Rahmen des Interessensbekundung reichen Sie einen groben, vorläufigen Finanzierungsplan ein. Hier reicht es, wenn Sie pro Kosten- und Ausgabenposition (Personalkosten, Sachausgaben, Honorarausgaben) kurz erläutern, welche Kosten bzw. Ausgaben Sie erwarten (Beschreibung sowie Summe). Bitten achten Sie bei überjährigen Projekten darauf, die geplanten Kosten, Ausgaben sowie Eigen- und Fördermittel pro Jahr zu kalkulieren und anzugeben.
Es empfiehlt sich, frühzeitig einen konkreten Finanzierungsplan aufzustellen. Positiv beschiedene Interessenbekundungen reichen im Antragsverfahren einen detaillierten Finanzplan ein. Die Gesamtausgaben und Kosten sowie Ausgaben in den einzelnen Positionen sollten sich zwischen Interessenbekundung und Antrag nicht grundlegend unterscheiden. Dieser konkrete Finanzierungsplan wird im Falle einer Förderzusage verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides.
Welche Kosten und Ausgaben können nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind insbesondere:
- Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten, Mahngebühren, Verzugszinsen, Sollzinsen
- Rücklagen und Rückstellungen
- kalkulatorische Kosten
- Umzugskosten, sofern diese von der DSEE vorab nicht genehmigt worden sind
- Umbaumaßnahmen sowie Baumaßnahmen, die einer Sanierung der Räumlichkeiten gleichkommen, z.B. Fußbodensanierung, Neuinstallation von Heizungs-, Sanitär- und Elektroeinrichtungen, Außenfenstern und Türen
- Kosten für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien
- Steuern auf Gewinn und Ertrag
- erstattungsfähige Umsatzsteuer
- Mehrausgaben wegen nicht wahrgenommener Skonti und Rabatte; eingeräumte Skonti oder Rabatte müssen in Anspruch genommen werden; bei Nichtinanspruchnahme ist die Zuwendung entsprechend zu kürzen
- Ausgaben für Geschenke und Präsente
- Alkohol, Zigaretten und andere Genussmittel
- Fahrtkosten des im Projekt eingesetzten Personals für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Kosten für von einer Bank oder einem Finanzinstitut geleistete Sicherheiten
- Mittel, die nicht als kassenwirksame Ausgaben der zuwendungsempfangenden Organisation nachgewiesen werden können
- Ausgaben, für die keine Originalbelege oder vergleichbare Unterlagen vorgelegt werden
- Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck nicht plausibel erscheinen (fehlender Projektbezug)
- Ausgaben, die für die Projektumsetzung nicht notwendig sind oder für die kein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Zuwendungsmitteln nachgewiesen und dokumentiert wird
- Ausgaben, die unverhältnismäßig sind und nicht angemessen erscheinen
- Honorare für festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuwendungsempfangenden Organisation
- Freiwillige Leistungen zuwendungsempfangenden Organisation gegenüber Dritten, bei denen keinen Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann
- Kosten für Abschreibung/Absetzung für Abnutzung (AfA)
Was ist bei den Personalkosten zu beachten?
Die zuwendungsfähigen Personalkosten richten sich nach der Qualifikation des vorgesehenen Personals und nach den Anforderungen der geplanten Tätigkeit, sie sollten sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anlehnen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die überwiegend durch öffentliche Gelder finanziert werden, müssen das Besserstellungsverbot beachten. Arbeitgeberbeträge und sonstige tarifliche Ansprüche sind förderfähig.
Ansprechpartnerin
Vivian Schachler
Forschung und Wissenstransfer
Anfragen bitte möglichst per E-Mail,
telefonisch erreichbar Mo – Do.
03981-4569-666
Wichtige Dokumente
Förderbekanntmachung vom 24. November 2021
Interessenbekundung beendet
Interessierte Organisationen konnten bis zum 31. Januar 2022 eine Interessenbekundung einreichen.
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