Mikroförderprogramm
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
Wir wissen: Mit bis zu 1.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Mikroförderprogramm möchte die DSEE euch dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Ab Anfang 2025 könnt ihr wieder Anträge stellen.
Die wichtigsten Eckpunkte zum Förderantrag
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Wen wir fördern
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Hier könnt ihr prüfen, ob das Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchgeführt wird.
Förderhöhe
Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.
Wann wir fördern
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden. Ab Anfang 2025 können wieder Anträge gestellt werden.
Was wir fördern
Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ihr etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tut. Unsere Förderung könnt ihr für Sach- und Honorarausgaben nutzen, die dabei anfallen. Personalkosten können wir jedoch nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit eurem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.
1. Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!
Ihr wollt euren Verein fit machen für eine digitale Verwaltung, die Kommunikation verbessern, euch vernetzen oder in euer Know-how investieren? Denn auch im Ehrenamt gibt es viel zu lernen: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising, bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools. Ob ein regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort oder ein einmaliger Workshop mit den Ehrenamtlichen – bei uns könnt ihr die Sachausgaben dafür beantragen.
2. Ehrenamtliche gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten für alle
Egal, ob ihr Mitmachaktionen im Verein plant, eure Webseite optimieren wollt oder eine Schnupper-Aktion startet – Hauptsache, es weckt Begeisterung und motiviert Menschen, sich bei euch zu engagieren. Oder noch besser: Ihr habt eine Idee, wie man Interessierte für ein Engagement gewinnen kann, die sich bisher wenig einbringen können. Auch die bereits Engagierten sollten aus dem Blick geraten: Ob eine Weiterbildung, neue Wege, sich aktiv in die Vereinsgestaltung einzubringen oder ein gemeinsamer Ausflug als Dankeschön – ihr wisst am besten, was eure Ehrenamtlichen motiviert, weiter am Ball zu bleiben.
3. Ehrenamtliche ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen
Wollt ihr zeigen, was ehrenamtliches Engagement in eurem Verein bewirken kann? Oder einfach Danke sagen an all jene, die sich dafür einsetzen? Wir unterstützen euch dabei, das ehrenamtliche Engagement sichtbar zu machen: In der lokalen Zeitung, einer eigenen Broschüre oder durch einen Preis. Aber auch mit einer Dankeschön-Veranstaltung für eure langjährig aktiven Engagierten lässt sich Anerkennung zum Ausdruck bringen. Ihr habt die besten Ideen, wie man zeigen kann, was Engagement wert ist.
Das sind nur einige Beispiele, wie sich die Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern lassen und die wir mit dem Mikroförderprogramm der DSEE unterstützen wollen. Ihr habt noch weitere Ideen? Immer her damit.
Wie wir fördern
Mit dem digitalen Fördersystem der DSEE machen wir es euch so leicht wie möglich, einen Antrag zu stellen. Hier findet ihr unsere Videoanleitungen, die euch Schritt für Schritt durch das Fördersystem leiten. Und falls es doch mal hakt: Wir helfen euch gern.
PLZ-Überprüfung
Bevor ihr einen Antrag stellt, prüft bitte hier, ob euer Ort in einem ländlichen und strukturschwachen Raum liegt.
Kontakt
Checkliste zur Antragstellung
- Wir können Ziele und Maßnahmen unseres Projekts kurz und knapp beschreiben.
- Wir beschreiben den Zusammenhang der im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgeführten Positionen zum beantragten Projekt deutlich. Die Ausgaben sind differenziert aufgeschlüsselt.
- Es liegen die aktuelle Satzung, der aktuelle Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und der gültige Freistellungsbescheid vom Finanzamt vor, sodass wir sie hochladen können.
- Wir wählen den Projektzeitraum so, dass er auch Aktivitäten und Ausgaben im Rahmen der Vor- und Nachbereitung abdeckt.
- Wir geben als Vertretungsberechtigte alle Personen an, die laut Satzung und Registerauszug zur Vertretung notwendig sind. Sowohl alleinige als auch gemeinsame Vertretungsberechtigungen werden berücksichtigt.
Termine und Veranstaltungen
#WoWirFördern: Mikroförderprogramm
- Die Ehrenamtlichen im Verein könnten gerade jetzt etwas Anerkennung gebrauchen?
- Es gibt diese eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche zu gewinnen?
- Der Vereinsvorstand möchte endlich die wichtige Fortbildung machen und die Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen?
Oft braucht ihr nicht viel, um Engagement nach vorn zu bringen. Aber ganz ohne Geld geht es auch nicht. 2.500 Euro können – gerade im ländlichen Raum – viel bewegen!
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm (FAQ)
Allgemeines
Was ist die Zielsetzung des Förderprogramms?
Auch kleine Förderbeträge können Großes bewirken: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind. Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 1.500 Euro. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
An wen richtet sich das Förderprogramm? Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Wichtig ist, dass ihr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet.
Eure Organisation muss aus einer strukturschwachen oder ländlichen Region registriert sein oder mit den geförderten Maßnahmen vor allem Engagierte in solchen Gebieten unterstützen.
Ihr wisst nicht, ob eure Organisation in einem strukturschwachen und ländlichen Raum aktiv ist? Hier könnt ihr anhand der Postleitzahl prüfen, ob ein Gebiet zu den ländlichen und strukturschwachen Regionen gehört.
Achtung: Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Was sind strukturschwache, ländliche Regionen?
Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” gelten solche Regionen als ländlich, die nach der Definition des Thünen-Instituts für ländliche Räume als “eher ländlich” oder “sehr ländlich” eingestuft sind. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind. Hier könnt ihr anhand der Postleitzahl prüfen, ob ein Gebiet zu den ländlichen und strukturschwachen Regionen gehört.
In welchem Zeitraum können geförderte Projekte durchgeführt werden?
Im Antrag auf eine Förderung im Programm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” könnt ihr das für euch passende Startdatum festlegen. Das Projektende ist einheitlich für alle geförderten Projekte der 31. Dezember des laufenden Jahres. Achtet darauf, dass ihr bei der Angabe des Projektzeitraums auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten berücksichtigt. Es können nur Ausgaben gefördert werden, die im angegebenen Projektzeitraum anfallen und getätigt werden. Die Bearbeitung eures Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von acht Wochen.
Was beinhaltet die Förderung?
Projekte werden mit maximal 1.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind.
Antragstellende müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent einbringen, der als Geldwert oder durch Eigenleistungen (wie der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden) erbracht werden kann.
Achtung: Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. Bei einer Anteilsfinanzierung verringert sich die Fördersumme, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts sinken. Dies bedeutet, dass bei geringeren realen Ausgaben auch die Fördersumme der DSEE sinkt.
Warum hat sich die Fördersumme verändert im Vergleich zu 2024?
Das Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” kommt gut bei euch an – und das freut uns! Statt immer mehr tolle und kreative Projekte ablehnen zu müssen, haben wir deshalb die maximale Fördersumme des Programms angepasst. Auf diese Weise können wir zukünftig noch mehr Menschen in ihrem Engagement unterstützen, nach dem Motto: Lieber eine kleine Förderung für viele, statt mehr Geld für wenige!
Welche Ausgaben werden gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms können Sachausgaben (etwa Anschaffungen, Ehrenamtspauschalen, Veranstaltungskosten wie z. B. Mieten und Verpflegungskosten, Reisekosten, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt) sowie Honorarausgaben (z. B. für Moderationen, Beratungen) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind.
Honorarausgaben sind alle Ausgaben, bei denen die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet wird.
Ausgaben für fest angestelltes Personal sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
Wie viele Anträge können pro Organisation genehmigt werden?
Wenn eure Organisation im laufenden Kalenderjahr bereits eine Förderung im Rahmen des Programms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erhalten hat, kann sie keine weitere Förderung erhalten. Pro Organisation und Haushaltsjahr ist nur eine Förderung möglich.
Antragsvorgang
Was ist vor der Antragstellung notwendig?
Um das Portal nutzen zu können, muss zunächst eure Organisation in unserem Förderportal registriert werden. Alle Schritte werden über Hilfstexte im Antragssystem erläutert. Eine Hilfe zum Anlegen der Organisation findet ihr hier: 01 Organisation anlegen
Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung. Das heißt, ihr ladet eure Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag) im Förderportal hoch und startet die Organisationsprüfung durch einen Klick auf den Button „Organisationsprüfung einreichen“. Im Förderportal erhaltet ihr eine Mitteilung darüber, dass die Organisationsdaten erfolgreich eingereicht wurden und nun durch uns geprüft werden. Für die Prüfung benötigen wir in der Regel etwa zehn Werktage.
Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, euren Förderantrag über das Förderportal einzureichen. Es können allerdings alle Daten zu eurem Antrag bereits im Förderportal eingetragen werden, während die Organisationsprüfung läuft. Über das Ergebnis der Organisationsprüfung erhaltet ihr eine Mitteilung im Förderportal und per Mail.
Bitte beachtet, dass die Organisationsprüfung erneut erfolgen muss, wenn ihr Änderungen an den Organisationsdaten vornehmt oder aktuelle Nachweise hochladet. Bitte reicht dann eure Organisation mit Klick auf den gelben Button „Änderung einreichen“ erneut zur Prüfung ein.
Wenn ihr schon einmal einen Antrag bei der DSEE gestellt habt, kann auf das bestehende Nutzerkonto zugegriffen und die dort hinterlegten Dokumente und Daten weiter für den neuen Antrag geutzt werden. Wenn eure Organisation schon vor dem November 2022 im Förderportal registriert wurde, prüft bitte, ob eure Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag) noch aktuell sind und lasst eure Organisation mit dem gelben Button „Organisationsprüfung einreichen“ erneut von uns prüfen.
Bis wann muss mein Antrag eingereicht sein?
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Um eine gute Abwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres zu ermöglichen, bitten wir euch, möglichst frühzeitig eure Anträge einzureichen.
Idealerweise sollte der Projektantrag spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht werden.
Bitte plant bei der Antragstellung auch Zeit für die Organisationsprüfung ein. Diese kann bis zu drei Wochen dauern. Erst nach Abschluss der Organisationsprüfung kann der Förderantrag eingereicht werden. Wir empfehlen euch deshalb, möglichst 12 Wochen vor dem geplanten Start des Projektes mit der Antragstellung zu beginnen.
Spätestens eine Woche nach der digitalen Antragstellung muss der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag im Förderportal über den gelben Button „unterzeichneten Antrag hochladen“ hochgeladen werden.
Kann ich eine Ehrenamtspauschale im Ausgaben- und Finanzierungsplan geltend machen?
Ja, es ist möglich, im Förderprogramm Ehrenamtspauschalen zu planen. Die Eintragung erfolgt im Förderantrag im Ausgaben- und Finanzierungsplan unter der Rubrik „Sachausgaben“.
Bitte denkt daran, dass die Leistungen, die durch die Ehrenamtspauschalen bezahlt werden, von anderen Personen erbracht werden müssen als von denen, die ihr als Eigenanteil in das Projekt einbringt (siehe „Kann ich einen Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements einbringen?”).
Kann ich einen Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements einbringen?
Ja, es ist möglich, den Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements (Arbeitsstunden) einzubringen. Dabei können nur Tätigkeiten anerkannt werden, die innerhalb des beantragten Projekts geleistet werden. Als Berechnungsgrundlage gilt der gültige Mindestlohn pro Stunde (derzeit 12,41 Euro brutto/Stunde). Der maximale Betrag, den ihr in Form von ehrenamtlichen Stunden in das Projekt einbringen könnt, ist auf 150 Euro gedeckelt.
Bitte achtet darauf, dass die Leistungen, die ihr als Eigenanteil in das Projekt einbringt, von anderen Personen erbracht werden müssen als von jenen, die durch die Ehrenamtspauschalen bezahlt werden (siehe „Kann ich eine Ehrenamtspauschale im Finanzierungsplan geltend machen?“).
Wie unterscheiden sich Eigenanteil, Eigenleistung und Eigenmittel?
Die von uns geförderten Projekte werden in Form einer Anteilsfinanzierung gefördert. Das heißt, von den Gesamtausgaben für das Projekt fördern wir nur einen Anteil. Der Rest muss von eurer Organisation als Eigenanteil in das Projekt eingebracht werden.
Eigenanteil: Ist der Anteil an den Projektausgaben, den eure Organisation in das Projekt einbringen muss. Der Eigenanteil kann über Eigenmittel und/oder Eigenleistungen erbracht werden.
Eigenmittel: Sind Geldbeträge, die ihr in das Projekt einbringt und die euch momentan zur freien Verfügung stehen.
Eigenleistungen: Sind eure ehrenamtlich in das beantragte Projekt eingebrachten Leistungen (Arbeitsstunden).
Kann eine Verwaltungspauschale beantragt werden?
Nein, in diesem Förderprogramm ist es nicht möglich, eine Verwaltungsausgabenpauschale zu beantragen. Das bedeutet, dass ihr alle Ausgaben im Projekt (inkl. Porto, Büromaterial usw.) mit Einzelbelegen abrechnen müsst.
Wie wird der Antrag geprüft?
Jeder Antrag wird von uns formal und inhaltlich geprüft.
Bei der inhaltlichen Prüfung werden die eingereichten Anträge anhand der in der Förderrichtlinie festgelegten Förderkriterien bewertet. Dazu zählen:
- die Anzahl der zu erreichenden Engagierten;
- eine Nachvollziehbare Projektlogik;
- die Qualität der Projekte im Hinblick auf Stärkung von Engagement und Ehrenamtsstrukturen durch
- Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate, Kommunikationsmaßnahmen;
- die Ermöglichung innovativer Nachwuchsgewinnung, z. B. durch Entwicklung und Erprobung von neuen Formaten zur Ansprache, Gewinnung und Bindung bürgerschaftlich Engagierter und Ehrenamtlicher; die Nutzung neuer digitaler, analoger oder hybrider Kommunikationswege und die Entwicklung und Erprobung neuer Beteiligungsformen
- die Stärkung von überwiegend ehrenamtlich getragenen Organisationen;
- die Ermöglichung von Engagement für Menschen, die einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z. B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationsgeschichte, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen)
- eine ausgeglichene regionale Verteilung und eine ausgeglichene Verteilung nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts (z. B. Sport, Kultur, Umwelt);
Wenn euer Antrag positiv geprüft wurde, informieren wir euch über die Nachrichtenfunktion im Förderportal. Ihr erhaltet anschließend eine Förderzusage sowie einen Bewilligungsbescheid. Wir bemühen uns, euch diese Mitteilung spätestens acht Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags zukommen zu lassen. Wenn bei uns zeitweise sehr viele Anträge eingehen, kann es zu Verzögerungen kommen.
Falls die Prüfung ergibt, dass wir euren Antrag leider nicht fördern können, erhaltet ihr ebenfalls eine Nachricht im Förderportal. Dort wird auch der Ablehnungsbescheid für euch hinterlegt.
Informationen zur Haushaltssperre des Bundes
Auch wir sind als Bundesstiftung von der Haushaltssperre betroffen und dürfen derzeit keine Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2024 und die Folgejahre eingehen. Ab dem 1. Januar 2024 werden wir wahrscheinlich unter den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung arbeiten. Diese Einschränkungen sind eine Vorsichtsmaßnahme in einer angespannten unklaren Haushaltslage, die nach Klärung der Lage wieder enden werden.
Das bedeutet, dass wir bezogen auf diesen Zeitraum derzeit leider keine Förderanträge bewilligen dürfen. Eure Förderanträge könnt ihr aber weiterhin über das Förderportal einreichen. Mit der Bearbeitung und Bewilligung müssen wir jedoch bis zum Ende der Haushaltssperre bzw. der haushaltslosen Zeit warten. Wir werden euch über unsere Website und über das Förderportal informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.