Mikroförderprogramm
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE euch dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Eure Anträge für die Antragsphase 2025 könnt ihr voraussichtlich ab Dezember stellen.
Die wichtigsten Eckpunkte zum Förderantrag
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Wen wir fördern
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Hier könnt ihr prüfen, ob das Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchgeführt wird.
Förderhöhe
Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.
Wann wir fördern
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden. Für das Jahr 2024 ist die Antragstellung beendet. Voraussichtlich ab Dezember 2024 können Förderanträge für das Jahr 2025 angelegt und eingereicht werden.
Was wir fördern
Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ihr etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tut. Unsere Förderung könnt ihr für Sach- und Honorarausgaben nutzen, die anfallen. Personalkosten können wir nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit eurem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.
1. Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!
Ihr wollt euren Verein fit machen für eine digitale Verwaltung, die Kommunikation verbessern, sich vernetzen oder in euer Know-how investieren? Denn auch im Ehrenamt gibt es viel zu lernen: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools. Ob ein regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort oder ein einmaliger Workshop mit den Ehrenamtlichen – bei uns könnt ihr die Sachausgaben dafür beantragen.
2. Ehrenamtliche gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten für alle
Ob ihr über Mitmachmöglichkeiten in eurem Verein informieren, eure Webseite auf Vordermann bringen oder eine Schnupper-Aktion durchführen möchtet – Hauptsache es begeistert Menschen, sich bei euch zu engagieren. Besonders gut: Ihr habt eine Idee, wie man Interessierte für ein Engagement gewinnen kann, die sich bisher wenig einbringen können. Aber auch die bereits Engagierten sollen nicht aus dem Blick geraten: Eine Qualifizierung, neue Möglichkeiten, sich aktiv in die Vereinsgestaltung einzubringen oder einfach ein gemeinsamer Ausflug als Dankeschön: Ihr wisst am besten, was eure Engagierten brauchen, um weiter dabeizubleiben.
3. Ehrenamtliche ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen
Ihr wolltet schon immer mal zeigen, was ehrenamtliches Engagement bei euch vor Ort alles bringt? Oder Danke sagen, bei denen, die sich engagieren? Wir unterstützen euch dabei, das ehrenamtliche Engagement sichtbar zu machen: In der lokalen Zeitung, einer eigenen Broschüre oder durch einen Preis. Aber auch mit einer Dankeschön-Veranstaltung für eure langjährig aktiven Engagierten lässt sich Anerkennung zum Ausdruck bringen. Ihr habt die besten Ideen, wie man zeigen kann, was Engagement wert ist.
Das sind nur einige Beispiele, wie sich die Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern lassen und die wir mit dem Mikroförderprogramm der DSEE unterstützen wollen. Ihr habt noch weitere Ideen? Immer her damit.
Wie wir fördern
Mit dem digitalen Fördersystem der DSEE machen wir es euch so leicht wie möglich, einen Antrag zu stellen. Hier findet ihr unsere Videoanleitungen, die euch Schritt für Schritt durch das Fördersystem führen. Und falls es doch mal hakt: Wir helfen euch gern.
Anträge zum Mikroförderprogramm Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken. können wieder ab Dezember gestellt werden.
PLZ-Überprüfung
Bevor ihr einen Antrag stellt, prüft bitte hier, ob euer Ort in einem ländlichen und strukturschwachen Raum liegt.
Kontakt
Mikroförderung: Unser Kommunikations-Paket
Ihr wollt über das Förderprogramm berichten? In unserem Kommunikations-Paket findet ihr Grafiken und Texte für eure Newsletter und Social-Media-Kanäle.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Checkliste zur Antragstellung
- Wir können Ziele und Maßnahmen unseres Projekts kurz und knapp beschreiben.
- Wir beschreiben den Zusammenhang der im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgeführten Positionen zum beantragten Projekt deutlich. Die Ausgaben sind differenziert aufgeschlüsselt.
- Es liegen die aktuelle Satzung, der aktuelle Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und der aktuelle Freistellungsbescheid vom Finanzamt vor, sodass wir sie hochladen können.
- Wir wählen den Projektzeitraum so, dass er auch Aktivitäten und Ausgaben im Rahmen der Vor- und Nachbereitung abdeckt.
- Wir beantragen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, wenn wir schnell mit dem Projekt beginnen müssen.
- Wir geben als Vertretungsberechtigte alle Personen an, die laut Satzung und Registerauszug zur Vertretung notwendig sind. Alleinige und gemeinsame Vertretungsberechtigung werden berücksichtigt.
Termine und Veranstaltungen
#WoWirFördern: Mikroförderprogramm
- Die Ehrenamtlichen im Verein könnten gerade jetzt etwas Anerkennung gebrauchen?
- Es gibt diese eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche zu gewinnen?
- Der Vereinsvorstand möchte endlich die wichtige Fortbildung machen und die Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen?
Oft braucht ihr nicht viel, um Engagement nach vorn zu bringen. Aber ganz ohne Geld geht es auch nicht. 2.500 Euro können – gerade im ländlichen Raum – viel bewegen!
Mikroförderprogramm verbreiten!
Unser Kommunikations-Paket
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Vielen Dank für eure Unterstützung!
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm (FAQ)
Allgemeines
Was ist die Zielsetzung des Förderprogramms?
Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind. Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die DSEE daher Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
An wen richtet sich das Förderprogramm? Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Wichtig ist, dass ihr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet.
Deine Organisation muss aus einer strukturschwachen oder ländlichen Region kommen oder ihr möchtet mit den geförderten Maßnahmen vor allem Engagierte in strukturschwachen oder ländlichen Räumen unterstützen.
Du weißt nicht, ob deine Organisation in einem strukturschwachen und ländlichen Raum aktiv ist? Hier kannst du mit der Postleitzahl prüfen, ob ein Gebiet zu den ländlichen und strukturschwachen Regionen gehört.
Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Wenn du in diesem Jahr bereits eine Förderung im Rahmen des Programms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erhalten hast, kannst du in diesem Jahr nicht noch einmal gefördert werden.
Was sind strukturschwache, ländliche Regionen?
Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” gelten solche Regionen als ländlich, die nach der Definition des Thünen-Instituts für ländliche Räume als “eher ländlich” oder “sehr ländlich” eingestuft sind. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind.
In welchem Zeitraum können geförderte Projekte durchgeführt werden?
Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden können, erhalten einen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Du darfst mit deinem Projekt erst dann zu dem im Zuwendungsbescheid genannten Starttermin beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid dich über das Förderportal erreicht hat. Eine Ausnahme davon kann gemacht werden, wenn die DSEE dir einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt hat. (bitte beachtet hier die Informationen unter „Was ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn“). Diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn kannst du bei der Antragstellung im Förderportal beantragen.
Euer Projekt kann in der Regel frühestens acht Wochen nach Antragstellung starten, muss aber in jedem Fall spätestens zum 31. Dezember des laufenden Jahres beendet werden. Bei der Angabe des Projektzeitraums ist es wichtig, auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten zu berücksichtigen, in denen Ausgaben für dein Projekt anfallen.
Du kannst in der Regel acht Wochen nach Antragstellung mit einem Bescheid rechnen. Bitte gib keine Mittel vor dem beantragten Starttermin für das Projekt aus.
Was beinhaltet die Förderung?
Projekte werden mit maximal 2.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind.
Antragstellende müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent einbringen, der als Geldwert oder durch Eigenleistungen (wie der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden) erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie: Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. Bei einer Anteilsfinanzierung verringert sich die Fördersumme, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts sinken. Dies bedeutet, dass bei geringeren realen Ausgaben auch die Fördersumme der DSEE sinkt.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms können Sachausgaben (etwa Anschaffungen, Ehrenamtspauschalen, Veranstaltungskosten wie z. B. Mieten und Verpflegungskosten, Reisekosten, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt) sowie Honorarausgaben (z. B. für Moderationen, Beratungen) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind.
Honorarausgaben sind alle Ausgaben, bei denen die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet wird.
Ausgaben für fest angestelltes Personal sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
Wie viele Anträge können pro Organisation genehmigt werden?
Wenn deine Organisation im laufenden Kalenderjahr bereits eine Förderung im Rahmen des Programms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ erhalten hat, kann sie keine weitere Förderung erhalten.
Antragsvorgang
Was ist vor der Antragstellung notwendig?
Um das Portal nutzen zu können, musst du zunächst deine Organisation in unserem Förderportal registrieren. Alle Schritte werden über Hilfstexte im Antragssystem erläutert. Eine Hilfe zum Anlegen der Organisation findest du hier: 01 Organisation anlegen
Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung. Das heißt, du lädst deine Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag) im Förderportal hoch und startest die Organisationsprüfung durch einen Klick auf den Button „Organisationsprüfung einreichen“. Im Förderportal erhältst du eine Mitteilung darüber, dass die Organisationsdaten erfolgreich eingereicht wurden und nun durch uns geprüft werden. Für die Prüfung benötigen wir ca. drei bis vier Wochen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, deinen Förderantrag über das Förderportal einzureichen. Du kannst allerdings alle Daten zu deinem Antrag bereits im Förderportal eintragen, während die Organisationsprüfung läuft. Über das Ergebnis der Organisationsprüfung erhältst du eine Mitteilung im Förderportal und per Mail.
Bitte beachte, dass die Organisationsprüfung erneut erfolgen muss, wenn du Änderungen an den Organisationsdaten vorgenommen hast oder aktuelle Nachweise hochgeladen wurden. Bitte reiche deine Organisation mit Klick auf den gelben Button „Änderung einreichen“ erneut zur Prüfung ein.
Wenn du schon einmal einen Antrag bei der DSEE gestellt hast, kannst du auf das bestehende Nutzerkonto zugreifen und die dort hinterlegten Dokumente und Daten weiter für den neuen Antrag nutzen. Wenn du deine Organisation schon vor dem November 2022 im Förderportal registriert hast, prüfe bitte, ob deine Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag) noch aktuell sind und lass deine Organisation mit dem gelben Button „Organisationsprüfung einreichen“ erneut von uns prüfen.
Bis wann muss mein Antrag eingereicht sein?
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Dein Projektantrag muss spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes digital eingereicht werden.
Bitte plane bei der Antragstellung auch Zeit für die Organisationsprüfung ein. Diese kann bis zu vier Wochen dauern. Erst nach Abschluss der Organisationsprüfung kannst du deinen Förderantrag einreichen. Wir empfehlen dir deshalb, möglichst 12 Wochen vor dem geplanten Start des Projektes mit der Antragstellung zu beginnen.
Spätestens eine Woche nach der digitalen Antragstellung muss der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag im Förderportal über den gelben Button „unterzeichneten Antrag hochladen“ hochgeladen werden.
Kann ich eine Ehrenamtspauschale im Ausgaben- und Finanzierungsplan geltend machen?
Ja, es ist möglich, im Förderprogramm Ehrenamtspauschalen zu planen. Die Eintragung erfolgt im Förderantrag im Ausgaben- und Finanzierungsplan unter der Rubrik „Sachausgaben“.
Bitte beachte, dass die Leistungen, die über Ehrenamtspauschalen abgegolten werden, von anderen Personen erbracht werden müssen, als die Leistungen, die ihr als Eigenanteil in das Projekt einbringen könnt (siehe “Kann ich einen Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements einbringen?”).
Kann ich einen Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements einbringen?
Ja, es ist möglich, den Eigenanteil in Form freiwilligen Engagements einzubringen. Dabei können nur Tätigkeiten anerkannt werden, die innerhalb des beantragten Projekts geleistet werden. Als Berechnungsgrundlage gilt der gültige Mindestlohn pro Stunde (derzeit 12,41 Euro brutto/Stunde). Der maximale Betrag, den ihr in Form von ehrenamtlichen Stunden in das Projekt einbringen könnt, ist auf 250 EUR gedeckelt.
Bitte beachtet, dass die Leistungen, die ihr als Eigenanteil in das Projekt einbringt, von anderen Personen erbracht werden müssen, als die Leistungen, die über Ehrenamtspauschalen abgegolten werden (siehe „Kann ich eine Ehrenamtspauschale im Finanzierungsplan geltend machen?“)
Wie unterscheiden sich Eigenanteil, Eigenleistung und Eigenmittel?
Die von uns geförderten Projekte werden in Form einer Anteilsfinanzierung gefördert. Das heißt, von den Gesamtausgaben für das Projekt fördern wir nur einen Anteil. Der Rest muss von eurer Organisation als Eigenanteil in das Projekt eingebracht werden.
Eigenanteil: Ist der Anteil an den Projektausgaben, den eure Organisation in das Projekt einbringen muss.
Der Eigenanteil kann über Eigenmittel und/oder Eigenleistungen erbracht werden.
Eigenmittel: Sind Geldleistungen, die du in das Projekt einbringst und die dir aktuell zur freien Verfügung stehen.
Eigenleistungen: Sind eure ehrenamtlich in das beantragte Projekt eingebrachten Leistungen (Stunden).
Kann eine Verwaltungspauschale beantragt werden?
Nein, in diesem Förderprogramm ist es nicht möglich, eine Verwaltungsausgabenpauschale zu beantragen. Das bedeutet, dass du alle Ausgaben im Projekt (inkl. Porto, Büromaterial usw.) mit Einzelbelegen abrechnen musst.
Was ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn?
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) schreibt vor, dass Projektförderungen nur für Vorhaben bewilligt werden dürfen, die noch nicht begonnen wurden. Das heißt, dass du mit deinem beantragten Projekt erst dann beginnen darfst, wenn der Zuwendungsbescheid der DSEE zugegangen und bestandskräftig geworden ist. Bestandskräftig bedeutet, dass ein Verwaltungsakt (wie die Bewilligung deines Förderantrags) nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann. Ein Zuwendungsbescheid wird 31 Tage nach der Zustellung an dich im Förderportal bestandskräftig. Du kannst diesen Zeitraum verkürzen, indem du im Förderportal den Rechtsbehelfsverzicht herunterlädst und diesen rechtsverbindlich unterschrieben im Förderportal über den gelben Button “unterzeichneten Rechtsbehelfsverzicht hochladen” an uns übermittelst.Wichtig ist, dass du vor der digitalen Zustellung des Bewilligungsbescheides noch keine Zahlungen tätigst und rechtliche Verbindlichkeiten (z. B. Vertragsabschlüsse) eingehst. Falls es nötig ist, dass du mit den Arbeiten für dein Projekt beginnen musst, bevor du den Bewilligungsbescheid erhältst, kannst du einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Förderportal bei der Antragstellung mit beantragen. Das Datum für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist dabei das von dir im Antrag angegebene Startdatum des Projekts. Die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bedeutet nicht, dass du vor dem angegebenen Projektstart beginnen darfst, sondern vor der Zustellung des Bewilligungsbescheides.
Sobald du das Schreiben erhältst, dass einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wird, darfst du mit deinem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Denn die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bedeutet nicht gleichzeitig, dass dein Projekt gefördert wird. Es besteht auch dann immer noch die Möglichkeit, dass dein Projekt nicht gefördert werden kann.
Wenn dir ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde, musst du dieselben Rechtsvorschriften für die Mittelverwendung beachten wie bei der möglichen Förderung deines beantragten Projekts. Besonders musst du die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beachten. Wie dir das am besten gelingt, erfährst du hier auf spielerische Weise.
Wie wird der Antrag geprüft?
Jeder Antrag wird durch uns formal und inhaltlich geprüft.
Bei der inhaltlichen Prüfung werden die eingereichten Anträge anhand der in der Förderrichtlinie festgelegten Förderkriterien bewertet. Dazu zählen:
- Anzahl der zu erreichenden Engagierten;
- Nachvollziehbare Projektlogik;
- Qualität der Projekte im Hinblick auf Stärkung von Engagement und Ehrenamtsstrukturen durch
- Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate, Kommunikationsmaßnahmen;
oder - Ermöglichung innovativer Nachwuchsgewinnung, z. B. durch Entwicklung und Erprobung von neuen Formaten zur Ansprache, Gewinnung und Bindung bürgerschaftlich Engagierter und Ehrenamtlicher; die Nutzung neuer digitaler, analoger oder hybrider Kommunikationswege und die Entwicklung und Erprobung neuer Beteiligungsformen
- Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate, Kommunikationsmaßnahmen;
- Ausgeglichene regionale Verteilung;
- Ausgeglichene Verteilung nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts (z. B. Sport, Kultur, Umwelt);
- Stärkung von überwiegend ehrenamtlich getragenen Organisationen;
- Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, insbesondere auch für diejenigen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z. B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungshintergrund, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen)
Wenn dein Antrag positiv geprüft wurde, informieren wir dich über die Nachrichtenfunktion im Förderportal. Du erhältst dann eine Förderzusage sowie einen Bewilligungsbescheid. Wir bemühen uns, dir diese Mitteilung spätestens acht Wochen nach Eingang deines vollständigen Antrags zukommen zu lassen. Wenn bei uns zeitweise sehr viele Anträge eingehen, kann es zu Verzögerungen kommen.
Falls die Prüfung ergibt, dass wir deinen Antrag leider nicht fördern können, erhältst du ebenfalls eine Nachricht im Förderportal. Dort wird auch der Ablehnungsbescheid für dich hinterlegt.
Informationen zur Haushaltssperre des Bundes
Auch wir sind als Bundesstiftung von der Haushaltssperre betroffen und dürfen derzeit keine Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2024 und die Folgejahre eingehen. Ab dem 1. Januar 2024 werden wir wahrscheinlich unter den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung arbeiten. Diese Einschränkungen sind eine Vorsichtsmaßnahme in einer angespannten unklaren Haushaltslage, die nach Klärung der Lage wieder enden werden.
Das bedeutet, dass wir bezogen auf diesen Zeitraum derzeit leider keine Förderanträge bewilligen dürfen. Eure Förderanträge könnt ihr aber weiterhin über das Förderportal einreichen. Mit der Bearbeitung und Bewilligung müssen wir jedoch bis zum Ende der Haushaltssperre bzw. der haushaltslosen Zeit warten. Wir werden euch über unsere Website und über das Förderportal informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.