Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm transform_D (FAQ)

Allgemeines

Die deutsche Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen, wie der Digitalisierung aller Lebensbereiche, dem Klimawandel und Polarisierungstendenzen in der Gesellschaft. Um diesen Herausforderungen nicht nur zu begegnen, sondern sie aktiv zu gestalten, braucht es eine starke und widerstandsfähige Zivilgesellschaft.

Mit der finanziellen Förderung im Rahmen des Förderprogramms transform_D ermöglicht die DSEE die Umsetzung von Projekten bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts, die Lösungsansätze für Transformationen entwickeln und anbieten. Ihr habt bereits erfolgreich einen solchen Ansatz entwickelt und umgesetzt? Das ist toll, denn mit dem Programm transform_D fördern wir nicht nur innovative Projekte, sondern auch die Erweiterung bereits bestehender Projekte. Wichtig ist, dass sich eure Idee mit mindestens einem dieser Themenschwerpunkte auseinandersetzt:

  • Digitalisierung
  • Klimawandel
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Unter dem Themenschwerpunkt Digitalisierung werden gefördert:

  • Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, den digitalen Wandel für die Gesellschaft voranzutreiben und weiterzuentwickeln sowie
  • Projekte, die digitale Innovationen für das Gemeinwohl ermöglichen

Diese Projekte müssen:

  • Qualifizierungsangebote oder Schulungen im Bereich der Digitalisierung bereitstellen und die Teilhabe für alle ermöglichen oder
  • digitale Innovationen und neue Technologien weiterentwickeln, die das Gemeinwohl stärken oder die Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz verbessern, oder
  • die soziale Wirkung oder die breitere Verteilung von Wissen und Ressourcen durch Nutzung digitaler Technologien oder Datenanalyse steigern.

Unter dem Themenschwerpunkt Klimawandel werden Projekte gefördert, die einen Beitrag dazu leisten, die Herausforderungen der globalen Klimakrise auf lokaler Ebene zu bewältigen.

Diese Projekte müssen:

  • Ökosysteme erhalten oder wiederherstellen;
  • Ressourcen wiederverwenden und recyceln oder
  • Bildungs- und Sensibilisierungsangebote zum Thema Klimaschutz bereitstellen.

Unter dem Themenschwerpunkt gesellschaftlicher Zusammenhalt werden Projekte gefördert, die in besonderem Maße dazu beitragen, die Teilhabe verschiedener, insbesondere marginalisierter gesellschaftlicher Gruppen am Engagement zu ermöglichen und damit zu einer widerstandsfähigeren Zivilgesellschaft führen.

Diese Projekte müssen:

  • das Ehrenamt durch die Einbindung unterrepräsentierter und wenig sichtbarer Menschen im Engagement diverser gestalten;
  • Fragestellungen thematisieren, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausfordern, mit dem Ziel, einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken; oder
  • gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen, indem sie beispielsweise den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse,
  • juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse müssen gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sein und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Institutionelle Förderungen sind im Förderprogramm transform_D ausgeschlossen. Institutionelle Förderung bedeutet, dass eine Organisation als solche gefördert wird, also die laufenden Kosten wie Miete, Personal usw. – die sogenannte Grundfinanzierung – gefördert wird. Die Grundfinanzierung sorgt dafür, dass es eine Organisation überhaupt gibt. Eine institutionelle Förderung ist beispielsweise bei Hochschulen und Universitäten üblich.

Im Förderprogramm transform_D sind ausschließlich Projektförderungen vorgesehen. Unter einer Projektförderung versteht man, dass ein Projekt zusätzlich zum laufenden Betrieb durchgeführt wird.

Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden.

transform_D fördert sowohl neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes als auch Projekte, die ihre Wirkung bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen. Skalierung bedeutet, dass euer Projekt vergrößert oder komplexer gestaltet wird. Das beinhaltet etwa die Verbreitung in weitere Regionen oder auch die Anpassung des Projektes an neue Zielgruppen, die ihr damit erreichen wollt.

Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme von mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro.

Nein. Im Förderprogramm transform_D werden nur Projekte mit einer Mindestfördersumme von 20.000 Euro gefördert. Das bedeutet, dass deine Gesamtausgaben für das Projekt mindestens bei 22.222 Euro liegen müssen.

Die Förderung ist ein Geldbetrag, den du nicht zurückzahlen musst, wenn du die Mittel zweckentsprechend verwendet hast, also so, wie du es im Förderantrag für das Projekt beschrieben hast. Du kannst bis zu 90 % der Gesamtausgaben für das Projekt bekommen. Es ist aber wichtig, dass deine Organisation mindestens 10 % der Ausgaben selbst bezahlt. Dieser Betrag muss als Geldleistung erbracht werden.

Wenn deine Organisation den Eigenanteil nicht mit eigenen Mitteln erbringen kann, ist es möglich, als Ersatz für die Eigenmittel Geldleistungen Dritter (Drittmittel) einzubringen. Drittmittel sind öffentliche und nicht-öffentliche Mittel Dritter, also weder Mittel der DSEE noch der Antragstellerin. Diese Mittel dürfen nicht aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder anderen EU-Fonds stammen. Außerdem dürfen sie nicht aus anderen Bundesförderungen für das gleiche Projekt bzw. Programm kommen. Öffentliche Mittel sind finanzielle Leistungen, die durch Bund, Land oder Kommune (=”die öffentliche Hand“) als Zuschuss oder als Darlehen vergeben werden.

Geldwerte Leistungen, wie z. B. der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden, können nicht als Eigenmittel eingesetzt werden.

Beim Förderprogramm transform_D handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. Das bedeutet, dass die Fördersumme und der Eigenanteil sich verändern können, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Ausgaben für das Projekt sind. Wenn die tatsächlich angefallenen Gesamtausgaben geringer sind als im Antrag geplant, verringert sich auch die Förderung der DSEE. Die DSEE erstattet also nur einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Projektausgaben, wie im Ausgaben- und Finanzierungsplan im Zuwendungsbescheid festgelegt, jedoch nicht mehr als den maximalen Förderbetrag, der im Zuwendungsbescheid angegeben ist.

Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden, erhalten einen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Du darfst mit deinem Projekt erst dann beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid dich über das Förderportal erreicht hat. Du kannst in der Regel nach zehn Wochen nach Ende der Antragsfrist mit einem Bescheid rechnen. Dein Projekt muss aber in jedem Fall bis spätestens zum 31. Dezember 2025 beendet werden. Bei der Angabe des Projektzeitraums ist es wichtig, auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten zu berücksichtigen, in denen Ausgaben für dein Projekt anfallen.

Im Rahmen von transform_D können auch kürzere Projektlaufzeiten, etwa nur für ein Kalenderjahr, beantragt werden.

Im Rahmen des Förderprogramms transform_D können vorhabenbezogene Personalausgaben (z. B. Aufstockung der Stundenzahl von bestehenden Mitarbeitenden oder Neueinstellungen), Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z. B. Honorare für Maßnahmen der Beratung oder Organisationsentwicklung) und Sachausgaben (z. B. Anschaffungen, Ausgaben für Veranstaltungen wie z. B. Mieten und Verpflegung) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind. Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz) und die Vergabe von Aufträgen unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen (Nr. 3 ANBest-P) können ebenfalls gefördert werden.

Für dein Projektpersonal können Ausgaben in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes – TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Tätigkeiten im Projekt eine entsprechende Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt.

Honorarausgaben sind alle Ausgaben, bei denen die erbrachten Leistungen zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet werden. Für Leistungen dieser Art muss ein Honorarvertrag oder ein Werkvertrag abgeschlossen werden.

Pro Organisation kann grundsätzlich maximal ein Antrag im Rahmen des Förderprogramms transform_D im Förderzeitraum 2024/2025 bewilligt werden. Das bedeutet, dass nur ein einziger Antrag von dir für nur eines der drei Themenfelder bewilligt werden kann.

Du kannst mit deiner förderberechtigten Organisation natürlich mehrere Anträge auf Förderung im Programm transform_D stellen. Es ist jedoch ratsam, aus eigenem Interesse an einer schnellen Bearbeitung und der Konzentration deiner Ressourcen auf einen überzeugenden Antrag, nicht zu viele Anträge auf einmal einzureichen. Bitte beachte, dass nach der Bewertung maximal ein Antrag positiv entschieden wird.

Du kannst im Förderportal deinen Antrag auf Förderung zurückziehen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, in welchem Status sich dein Antrag gerade befindet. Wichtig ist, dass du über die Nachrichtenfunktion des Förderportals eine Nachricht an uns sendest. Diese Nachricht muss deutlich ausdrücken, dass dein Antrag zurückgezogen werden soll und dies im Namen der berechtigten Personen deiner Organisation erfolgt. Darüber hinaus ist es notwendig, dass du dein Antragskennzeichen in diese Nachricht schreibst.

Du kannst deinen Antrag vom 12. Februar 2024 bis zum 21. März 2024 (Donnerstag, 14 Uhr) stellen. Wenn du deinen Antrag erfolgreich im Förderportal eingereicht hast, erhältst du eine Eingangsbestätigung im Förderportal und per E-Mail. Dein Antrag hat ein automatisch generiertes Antragskennzeichen. Spätestens innerhalb einer Woche, nachdem du deinen Antrag digital eingereicht hast, musst du den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag digital im Förderportal hochladen (etwa als Scan).

Folgende Dokumente musst du über das digitale Förderportal je nach Rechtsform deiner Organisation einreichen:

  • Satzung / Gesellschaftervertrag
  • Aktueller Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug (nicht älter als zwei Jahre), aus dem alle vertretungsberechtigten Personen hervorgehen
  • Aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes

Der Ausgaben- und Finanzierungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der Projektkalkulation und wird im Falle einer Förderzusage verbindlich im Zuwendungsbescheid festgelegt. Du solltest alle Ausgaben, die bei der Durchführung deines Vorhabens entstehen, sorgfältig in diesem Plan eintragen. Dazu gehören unter anderem Personal-, Honorar- und Sachausgaben.

Dein Ausgaben- und Finanzierungsplan enthält auch Angaben über die Höhe der Eigen- und Fördermittel.

Im digitalen Förderportal wirst du bei der Antragsstellung gebeten, anzugeben, ob deine Organisation für das Projekt vorsteuerabzugsberechtigt ist. Als ehrenamtliche Organisation, die im gemeinnützigen Bereich tätig ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bist du in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die du bei deinen Ausgaben zahlst, von deinen Gesamtausgaben abziehen kannst, um die Steuerbelastung zu reduzieren.

Vorsteuerabzugsberechtigt sind in der Regel Organisationen, die zum Beispiel einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen und beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Es ist jedoch wichtig, die genauen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen in deinem Land und deiner Region zu prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du die Vorteile des Vorsteuerabzugs richtig nutzen kannst.
Gemeinnützige Vereine sind in der Regel nur für den wirtschaftlichen Bereich des Vereins vorsteuerabzugsberechtigt, nicht für den nicht-wirtschaftlichen Bereich. Wenn deine Organisation das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich beantragt, kannst du im Ausgaben- und Finanzierungsplan die Beträge inklusive Mehrwertsteuer angeben und bist damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Falls ihr euer Projekt im wirtschaftlichen Bereich eures Vereins plant, für den ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, sind nur die Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) zuwendungsfähig.

Es ist in diesem Förderprogramm nicht möglich, eine Verwaltungsausgabenpauschale zu beantragen. Das bedeutet, dass du alle Ausgaben im Projekt mit Einzelbelegen abrechnen musst. Wenn du Mittel für typische Verwaltungsausgaben wie bspw. Porto, Büromaterial usw. für das Projekt beantragen möchtest, müssen diese eindeutig dem Projekt zuzuordnen sein. Laufende Ausgaben, die auch ohne das Projekt in eurer Organisation anfallen, sind nicht zuwendungsfähig.

Du solltest dein Projekt so planen, dass du auch Vor- und Nachbereitungszeiten ausreichend berücksichtigst. Der Zeitraum, in welchem das Projekt stattfindet, wird Förderzeitraum oder auch Bewilligungszeitraum genannt. Innerhalb dieses Zeitraums musst du alle Arbeiten fertigstellen. Du darfst Ausgaben für dein Vorhaben nur innerhalb dieses Zeitraums tätigen. Bei Veranstaltungen und Aktionen umfasst das auch Ausgaben und Arbeiten zur Vorbereitung und Nachbereitung. Ende des Förderzeitraums ist spätestens der 31. Dezember 2025.

Im Förderprogramm transform_D kann kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Das heißt, ihr dürft mit eurem Projekt erst beginnen, wenn ihr eine Förderzusage (einen Zuwendungsbescheid) von uns bekommen habt.