ZukunftsMUT

DSEE-Programm für Engagement vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien

Kinder, Jugendliche und ihre Familien zeigen in der Corona-Pandemie wahre Größe. Daher möchten wir ihnen Mut machen und dort fördern, wo Hilfe und Unterstützung gebraucht werden – direkt vor Ort bei den Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Hierfür haben wir das Förderprogramm ZukunftsMUT aufgelegt.

ZukunftsMUT unterstützt auch 2022 den Auf- und Ausbau von Engagementstrukturen sowie Vereine und Organisationen bei der Durchführung von konkreten Vorhaben.

Wen wir fördern

Projekte, die Kindern und Jugendlichen helfen, pandemiebedingte Rückstände aufzuholen und Mut machen für die Zukunft. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen aus Stadt und Land (Handlungsfeld B) und ganz besonders in strukturschwachen und ländlichen Räumen (Handlungsfeld A). Wenn Ihre Organisation bereits 2021 eine Förderung aus dem Programm ZukunftsMUT erhalten hat, ist eine weitere Förderung leider nicht möglich.

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt in beiden Handlungsfeldern maximal 15.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe durch die DSEE variiert: bis zu 90 % bei Förderungen bis 5.000 Euro, bis zu 80 % bei Förderungen bis 10.000 Euro, bis zu 70 % bei Förderungen bis 15.000 Euro. Entsprechend beträgt der Anteil der Eigenmittel zwischen mind. 10 und mind. 30 %.

Antragsfrist

Anträge konnten bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm ZukunftsMUT

Allgemeines

Insgesamt kann pro Organisation in allen Förderrunden und allen Handlungsfeldern des Programms ZukunftsMUT maximal ein Antrag pro Organisation positiv beschieden werden. Wenn Ihre Organisation also schon einmal eine Förderung in einem Handlungsfeld des Programms ZukunftsMUT im Jahr 2021 erhalten hat, ist eine weitere Förderung in diesem Programm nicht mehr möglich.
Wenn Ihr Antrag aus dem Jahr 2021 nicht positiv beschieden werden konnte, können Sie gerne erneut einen Antrag stellen. Ebenso wenn Ihr Antrag in 2021 positiv beschieden wurde, Sie Ihr Projekt aber nicht umsetzen konnten und somit keine Mittel aus der Förderung genutzt haben, können Sie gerne erneut einen Antrag stellen.

Wenn Sie bereits in der 1. oder 2. Förderrunde Ihre Organisation im Förderportal der DSEE angelegt haben, können Sie sich mit Ihren Nutzerdaten einfach wieder im Förderportal einloggen. Ihre Organisationsdaten und Ihre hochgeladenen Dokumente stehen Ihnen dann für die Antragstellung in der 3. Runde zur Verfügung. Da es sich um eine neue Antragsrunde handelt, können Sie allerdings nicht an Ihrem bereits angelegten Antrag weiterarbeiten, sondern müssen einen neuen anlegen. Auf früher angelegte Anträge können Sie aber weiterhin zugreifen und beispielsweise einzelne Texte in Ihren neuen Förderantrag kopieren.

Ihr Antrag wird von der DSEE geprüft, sowohl formell als auch inhaltlich. Die Prüfenden kommen auf Sie zu, wenn es Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen oder zum Beispiel zum Kosten- und Finanzierungsplan gibt. Bitte stellen Sie eine Erreichbarkeit per E-Mail sicher. Nach der Prüfung entscheidet die DSEE über die Förderung Ihres Antrages. Hierzu erhalten Sie ebenfalls eine automatische Information.

Die Kommunikation mit Ihnen erfolgt über das System im Förderportal. Dort erhalten Sie Nachrichten von der Stiftung und können auf diese Nachrichten auch im System antworten. Ergänzend wird die DSEE Ihre im Antrag angegebenen Kontaktdaten nutzen und sich bei Rückfragen per E-Mail oder Telefon bei Ihnen melden. Wenden Sie sich an unsere allgemeinen Hotline- und E-Mail-Kanäle, so halten Sie bitte Ihr Förderkennzeichen bzw. Ihre Antragsnummer bereit.

Bitte weisen Sie bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art – wie z.B. Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen und Internetauftritten sowie im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung Ihres geförderten Projekts auf die Unterstützung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hin. Dabei verwenden Sie bitte das Logo der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Zusatz „Gefördert von“ und bringen Sie es gut sichtbar an. Hinweise zur Logoverwendung und den Link zu unserem Förderlogo stellen wir Ihnen als Zuwendungsempfangende im Förderportal (unter Basisdaten > Dokumente zur Antragstellung) zur Verfügung. Bitte weisen Sie auch bei Interviews in Presse und Funk auf die Förderung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt angemessen hin.

Bitte nehme Sie zu allen Fragen zu Ihrem bewilligen Antrag über die Nachrichtenfunktion im Förderportal mit uns Kontakt auf. Über unsere allgemeine E-Mail-Adresse hallo@d-s-e-e.de und unsere Hotline-Rufnummer 03981 4569-600 sind wir für Sie für allgemeine Rückfragen gerne erreichbar. Bitte halten Sie bei allen Kontaktaufnahmen außerhalb des Förderportals Ihre Antragsnummer bzw. Ihr Förderkennzeichen bereit. Über das Portal und die weiteren Kontaktwege nehmen geschulte Mitarbeitende der Stiftung Ihr Anliegen auf. Auf feste Ansprechpersonen verzichten wir deshalb.

Sachausgaben, wie Anschaffungen (z. B. Materialien, Lernmittel, IT), Honorarausgaben, Personalausgaben, Veranstaltungsausgaben (z.B. Mieten, Verpflegung), Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt (bis zu einem Wert von 20,- Euro pro Person; keine Geldgeschenke), gehören zu den förderfähigen Ausgaben. Für weitergehende Informationen zu den förderfähigen Ausgaben raten wir Ihnen, unbedingt den Förderleitfaden ab Punkt 3 „Bewilligungszeitraum, Ausgaben und Zahlungen“ zu lesen, da u. a. auch Vorgaben bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten sind.

Antragsvorgang

Im Förderportal erhalten Sie eine Nachricht, die Ihnen den postalischen Eingang bestätigt.

Die Bestätigung des postalischen Eingangs Ihres Antrags erfolgt nicht tagesaktuell, sondern im Zuge der Antragsprüfung. Dies wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir kommen in jedem Fall auf Sie zu, sollte im Prüfprozess auffallen, dass der Posteingang nicht bestätigt werden kann. Daher möchten wir Sie herzlich bitten, auf die automatische Bestätigung Ihres korrekten Posteingangs durch die DSEE oder unsere Rückfrage zum Posteingang zu warten.

Mittelabruf

Sie können nach Erhalt des Bewilligungsbescheides im digitalen Antragssystem per Button die Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht herunterladen. Senden Sie diese ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die DSEE.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Erklärung eines solchen Rechtsbehelfsverzichts freiwillig und nicht verpflichtend ist. Wenn Sie die Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht nicht abgeben möchten, können sie nach Ablauf einer einmonatigen Frist einen Mittelabruf einreichen.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nach Erlangen der Bestandskraft des Bescheides. Die Bestandskraft tritt sofort ein, wenn Sie schriftlich auf das Einlegen von Rechtsbehelfen verzichten. Öffnen Sie dazu bitte Ihren bewilligten Antrag unter https://foerderportal.d-s-e-e.de. Dort wird Ihnen der Button „Rechtsbehelfsverzicht erstellen“ angeboten. Bitte unterzeichnen Sie rechtsverbindlich und senden Sie den Rechtsbehelfsverzicht an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Ihren Mittelabruf stellen Sie im Antragssystem. Nach Eingabe der Daten steht er Ihnen im System zum Herunterladen bereit. Sie laden ihn herunter, drucken ihn aus und unterzeichnen ihn. Sie übermitteln ihn danach postalisch an die DSEE.

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie bei Ihren Mittelabrufen jedoch stets die realistische Verwendung der abgerufenen Summe innerhalb der nächsten sechs Wochen.

Finanzen

Sie sind verpflichtet, zuerst die Eigenmittel einzusetzen. Danach geben Sie die Fördergelder aus.

Bitte lesen und beachten Sie die ANBest-P und das Vergabemerkblatt aufmerksam. Beide Dokumente finden Sie zum Download in unserem Förderportal unter Basisdaten > Dokumente zur Antragstellung. Bitte beachten Sie: Eine Kostenverschiebung über 20 % innerhalb der Kostengruppen ist, abweichend von den ANBest-P, nicht möglich. Eine Verschiebung unter 20 % innerhalb der Kostengruppen bedarf keiner Änderungsanzeige. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass eine geförderte Organisation über 20 % der Kosten verschiebt, so ist dies über eine rechtzeitige schriftliche Anzeige im Förderportal der DSEE mitzuteilen. Die weitere Verfahrensweise obliegt einer Einzelfallbetrachtung und damit verbundenen Entscheidung.

Alle Mittel müssen zweckentsprechend, gemäß Ihrem Projektziel, verwendet werden. Wenn das nicht möglich ist, kommen Sie bitte unter Angabe des Förderkennzeichens auf uns zu.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Ob Ihr beantragter vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde, das sehen Sie im Förderportal über das Vorliegen des Schreibens zur Bewilligung. Sie erhalten ergänzend eine E-Mail als Benachrichtigung, damit Sie schnell starten können.

Grafik mit dem Logo der DSEE und einem Mädchen, das mit den Händen ein Herz vor seinen Augen formt. Text: Vielen Dank. Tausend Dank. Großen Dank. Danke für Eure Anträge im Förderprogramm Zukunftsmut Handlungsfelder A und B. Wir sichten und melden uns.

Kontakt

Ihr habt Fragen zu dem Programm ZukunftsMUT? Schreibt uns am besten eine E-Mail an
hallo@d-s-e-e.de. Wir werden uns so schnell wie möglich bei euch melden.

Telefonisch erreicht ihr uns unter der folgenden Nummer.

Wichtige Dokumente

Richtlinie vom 30. Juni 2021

Förderleitfaden (Stand: 11. Februar 2022)

ZukunftsMUT ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung

Aufhohlpaket

So legst du deine Organisation an:

So legst du deinen Antrag an:

So reichst du Dokumente nach:

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