Fördermöglichkeiten für Kommunen in Schleswig-Holstein
Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern. Gefördert werden:
- Maßnahmen, die die Situation der Ehrenamtlichen vor Ort verbessern;
- die Gewinnung von Engagierten (insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen);
- Koordinierungsaufgaben;
- die Einbeziehung von Kommunalverwaltung und -politik (Sensibilisierung für das Thema „Ehrenamt“);
- der Auf- und Ausbau der Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Arbeit;
- die Bereitstellung von Material, Hilfsmitteln und Räumlichkeiten und
- Fortbildungen und Qualifizierungen der Ehrenamtlichen.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Antragstellung an: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Stiftungen als Kooperationspartner im lokalen und regionalen Umfeld
Im Regelfall stehen Kommunen bei Förderstiftungen als Fördermittelempfänger nicht im Fokus. Ihr habt dennoch die Möglichkeit, eine lokale oder regionale Stiftung als Kooperationspartner für euer Projekt anzufragen. Auf der Stiftungsplattform eures Bundeslandes findet ihr möglicherweise eine Stiftung, die zum Thema eures Projektes passt.