#DSEEerklärt Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine – Teil 4
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Rechtsverordnung erlassen, mit der aus der Ukraine Vertriebene im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Was bedeutet das in der Praxis? Sind eine Einreise und ein vorübergehender rechtmäßiger Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine kurzfristig sichergestellt und für wie lange? Sollten ukrainische Staatsangehörige Asyl beantragen? Können aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland arbeiten? Diese und weitere Fragen wollen wir im Online-Seminar beantworten, um Unsicherheiten bei geflüchteten Menschen und Engagierten gleichermaßen abzubauen.
Referentin: Dr. Cordelia Carlitz, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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