Das neue Zuwendungsempfängerregister gilt seit dem 01.01.2024. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörde erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers? Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.
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Die Veranstaltungen der DSEE bieten jede Woche auf die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen zugeschnittene Informationen rund um Vereinsarbeit, Engagement und Ehrenamt. Scrollt durch den Kalender, um die kommenden Info-Veranstaltungen zu sehen oder klickt auf ein konkretes Webinar, um Details zu den Inhalten zu lesen und euch anzumelden.
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