Gemeinnützige Organisationen haben verschiedene Möglichkeiten, ehrenamtlich geleistete Arbeit anzuerkennen. Neben dem Auslagenersatz können für bestimmte Tätigkeiten unter gewissen Voraussetzungen auch Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale oder die Übungsleiterpauschale bezahlt werden. So gibt es beispielsweise die Übungsleiterpauschale für Trainerinnen und Trainer, Dozierende oder Kunstschaffende, während die Ehrenamtspauschale auch für ehrenamtlich tätige Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommen.
Welche Pauschalen es wofür gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das alles mit der Satzung zusammenhängt, erfahren wir in diesem Online-Seminar.
Referent: Franz-M. Schäfer
Franz-Martin Schäfer leitet als Volljurist die juristische Beratung in der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Er verfügt über viele Jahre Erfahrung in der juristischen Beratung von gemeinnützigen Organisationen und hält regelmäßig Workshops für Engagierte und Ehrenamtliche.