Veröffentlichen Sie online Fotos von Ihren Vereinsaktivitäten? Verwalten Sie E-Mail-Adressen und Telefonnummern Ihrer Mitglieder? Bietet Ihr Verein digitale Angebote an? Wie hält man datenschutzkonform Kontakt innerhalb des Vereins? All diese Fragen haben unmittelbaren Einfluss auf die Einhaltung der Kinderrechte in Ihrem Verein.
Wir erklären im vierten Teil unserer #DSEEerklärt- Reihe zum Thema Kinder und Jugendliche im Verein den lösungsorientierten Umgang mit Cybermobbing, das Veröffentlichen von Bildern, Videos und Daten und die allgemeine Nutzung von Medien in Vereinen. Dabei richtet sich unser Blick speziell auf Art.3 “Recht auf Schutz & Sicherheit” und Art.16 “Recht auf Privatsphäre & Datenschutz” der UN-Kinderrechtskonvention. Sie erfahren, wie die Kinderrechte auch im Digitalen Bereich Ihrer Vereinsarbeit besondere Beachtung finden.
Referent: Üwen Ergün, KinderRechteForum
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