Für viele Vereine ist es eine Selbstverständlichkeit, sich für demokratische Werte einzusetzen und sich gegen Anfeindungen, extremistische Ideologien und Hetze zu positionieren. Dennoch ist oft unklar, wie weit eine Organisation im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit politisch aktiv sein kann und darf. Zum Beispiel, wenn es um die Aufforderung zur Teilnahme an Massendemonstrationen geht oder um den Verein vor der Unterwanderung durch Extremisten zu schützen. Es ist wichtig, fundiert und gut informiert einzuschätzen, wie und inwieweit man sich in den aktuellen politischen Diskurs und die Debatten einbringen kann und darf. In diesem Online-Seminar klären wir den rechtlichen Rahmen und zeigen euch, was möglich ist und wo die Grenzen liegen.
Referent: Prof. Dr. Burkhard Küstermann
2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück, 2005 Justiziar der Initiative Bürgerstiftungen, 2007 Referent beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, 2008 bis 2013 Leiter der Initiative Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen, Wintersemester 2011 bis Wintersemester 2013 Rechtsprofessor an der Hochschule Osnabrück. 2013 bis 2014 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Wohltätigkeitsstiftungen und Stellvertretender Generalsekretär beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Zwischen Sommersemester 2014 und Sommersemester 2021 Professor für Rechtswissenschaften an der BTU Cottbus-Senftenberg. Seit Sommersemester 2021 Professor für Rechtswissenschaften an der Hochschule Bielefeld; daneben freiberuflicher Berater gemeinnütziger Organisationen.
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Telefon: 0176 287 11 592
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